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Förderung von weiblichem Unternehmertum: jetzt ansuchen

(LPA) Noch bis zum Ende dieses Monats läuft die Ausschreibung für die Ausschüttung von 600.000 Euro zur Förderung von Unternehmerinnen; besonders berücksichtigt werden dabei die Umsetzung von Investitionen, die Ausbildung von Personal und der Einkauf von Beratungsleistungen.

Die öffentliche Hand, unterstreicht dazu der für Arbeit und Chancengleichheit Landesrat Roberto Bizzo, müsse die Entwicklung weiblichen Unternehmertums fördern, da dieses auch und vor allem in Zeiten der Wirtschaftskrise ein positives Zeichen darstelle.

Förderungen sind für Unternehmerinnen vorgesehen, die einen neuen Betrieb gründen, sowie für Unternehmerinnen, die innovative Projekte  bzw. Aus- und Weiterbildungsinitiativen umsetzen. Die Ansuchen um Teilnahme an der Förderungs-Ausschreibung können von kleinen Betrieben mit weiblicher Prägung eingereicht werden: wenn sie von einer Chefin geleitet werden oder die Personen-Gesellschaft sich mehrheitlich aus Frauen zusammensetzt, bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften wird die Bedingung gestellt, dass zwei Drittel des Kapitals von Frauen gehalten werden und die Verwaltungsgremien zu zwei Dritteln aus Frauen bestehen; teilnehmen können auch Freiberuflerinnen und selbständig tätige Frauen. Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem, dass es sich um Kleinunternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen und Fremdenverkehr mit Rechtsitz und bzw. oder einer Produktionsstätte in Südtirol handelt. Neu gegründeten Frauenunternehmen kann zur Liquiditätsschöpfung ein Darlehen zu verbilligtem Zinssatz gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro und einer Dauer von 60 Monaten, einschließlich der 24 Monate tilgungsfreie Zeit. Für die Auszahlung des Darlehens müssen keine Ausgabenbelege vorgelegt werden; das Darlehen kann nur einmal gewährt werden. Die Förderungen liegen bei betrieblichen Investitionen zwischen 15 und 50 Prozent der zulässigen Ausgaben. Bei Beratungen und Ausbildung ist der maximale Fördersatz bei 80 Prozent der zulässigen Ausgabe festgesetzt.

Ansuchen um Teilnahme an der Förderungs-Ausschreibung müssen innerhalb 31. März in der Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften eintreffen: Landhaus 5, Raiffeisen-Straße 5, 39100 Bozen, Telefon 0471 413792, Fax: 0471 413614, E-Mail innova-gen@provinz.bz.it, Internet: www.provinz.bz.it/innovation; Koordinatorin: Petra Vedovelli; Bürozeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 bis 13 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.

mac

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