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LR Laimer: „Spielregeln für grünen Strom sind nun klar definiert“

LPA - Mit einem Rundschreiben des Landwirtschaftsministeriums sind nun die Kriterien für Biomasse als Brennstoff für die Produktion von grünem Strom klar definiert worden. Es geht dabei um so genannte Blockheizkraftwerke, also Anlagen, welche Strom und Wärme zugleich produzieren. Umweltlandesrat Michl Laimer ist zufrieden mit den Kriterien und verweist darauf, dass diese kombiniert mit den Vorgaben des Landes eine klare Handhabe gewährleisten.

Das Rundschreiben legt fest, dass die Biomasse - und dazu zählen auch die Pflanzenöle - aus dem EU-Raum kommen und zertifiziert sein muss. „Die Rückverfolgbarkeit ist damit auch räumlich definiert worden und da es in der EU wohl kein Palmöl gibt, ist dieser Brennstoff somit ausgeschlossen von der staatlichen Förderung“ erklärt Landesrat Laimer. Übrig bleiben also die verschiedenen Formen der Biomasse, welche ausschließlich aus den EU-Ländern kommen müssen. In Südtirol gilt ab Ende dieses Jahres darüber hinaus noch als zusätzliche Auflage die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie, welche eine substantielle Reduzierung der CO2-Emissionen vorschreibt. Auch die Abnahme der Wärme muss ab einer bestimmten Größe der Anlagen gewährleistet werden. Förderungen des Landes für diese Anlagen gibt es keine, da durch die relativ hohen Einheitspreise für jede produzierte Kilowattstunde Strom die Wirtschaftlichkeit relativ sicher ist. „Allerdings kann man nicht abschätzen wie sich die Preise für Biomasse in den kommenden Jahren entwickeln werden", sagt Landesrat Laimer abschließend.

SAN

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