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Enteignungs-Vergütungen: Richtwerte nun veröffentlicht

(LPA) Einen "absoluten Stillstand" bei den Liegenschaftspreisen in ländlichen Gemeinden und keine großen Änderungen bei jenen in Städten und Ballungszentren hat das Landesschätzamt festgestellt. Anlass der Erhebung war die Festlegung der Richtwerte, die für die Berechnung von Enteignungs-Vergütungen herangezogen werden.

Die vom Landesschätzamt festgelegten Richtwerte dienen als Basis, wenn die Vergütungen bei der Enteignung von Baugrundstücken berechnet werden, die dem geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt oder als Gewerbegebiete dienen sollen. Sie bilden zudem die Grundlage bei der Bestimmung des Verkehrswerts von Flächen, die für Dienstleistungen und Einrichtungen von allgemeinem Interesse bestimmt sind.

Die Richtwerte fußen wiederum auf den Ergebnissen von eingehenden Erhebungen, die das Schätzamt des Landes auf dem Liegenschaftsmarkt vornimmt. "Diese Erhebungen haben gezeigt, dass keine besonderen Änderungen der Richtwerte aus dem Vorjahr notwendig waren", so Rupert Codalonga, Direktor des Schätzamts. In großen Ortschaften und Ballungszentren hätten sich die Liegenschaftspreise grundsätzlich gehalten, so Codalonga, der ergänzt: "In den ländlichen Gemeinden herrscht absoluter Stillstand."

Die Richtwerte für das laufende Jahr sind nun im Amtsblatt der Region (23. März, Nr. 12) veröffentlicht worden. Zu finden sind sie zudem im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/vermoegensverwaltung/0601/richtwerte.htm.

chr

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