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Startschuss für Antrag um saisonale Arbeitsgenehmigung - PK am Mittwoch

(LPA) Morgen, Dienstag, 20. April, wird das für die Ausstellung von saisonalen Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger notwendige Einwanderungsdekret veröffentlicht. Was das Dekret für Südtirol bringt, was es in diesem Bereich an Neuem gibt und wie das digitale Ansuchen gestellt wird, erklärt Arbeits-Landesrat Roberto Bizzo, am Mittwoch, 21. April, bei einer Pressekonferenz.

Für Südtirol wurden insgesamt 1000 saisonale Arbeitsgenehmigungen für die Bereiche Gastgewerbe und Landwirtschaft beantragt. Wer um diese ansuchen möchte, kann dies ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des genannten Einwanderungsdekrets tun, und zwar erstmals ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal des Innenministeriums (www.interno.it).

Wie dies passiert und welche Neuerungen für den Erhalt der saisonalen Arbeitsgenehmigungen zu beachten sind, wird im Rahmen einer Pressekonferenz von Landesrat Bizzo, Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, sowie dem Direktor des Arbeitsservice, Michael Mayr, erklärt, und zwar

übermorgen, Mittwoch, 21. April,

um 11.00 Uhr

im Pressesaal der Landesregierung,

Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen.

chr

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