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Schneller zu Genehmigungen für nichteuropäische Saisonarbeitende

LPA - Schneller, einfacher und papierfrei laufen künftig die Verfahren zur Erteilung saisonaler Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger ab, deren Anzahl für Südtirol auf 1000 begrenzt ist. Ab heute (21. April) können Arbeitgebende entsprechende Anträge stellen. Was es dabei zu beachten gilt, darüber informierten Arbeitslandesrat Roberto Bizzo und der zuständige Abteilungsdirektor Helmuth Sinn auf einer Pressekonferenz in Bozen.

"Die Erteilung saisonaler Arbeitsgenehmigungen ist ein sehr komplexes Verfahren, das ab heute aber schneller, einfacher und unbürokratischer abgewickelt wird", betonte Landesrat Bizzo. Wie bereits in den vergangenen Jahren nach habe Südtirol insgesamt 1000 saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger in den Bereichen Gastgewerbe und Landwirtschaft beantragt, die das Arbeitministerium auch genehmigt habe, so der Landesrat für Arbeit. Er verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 946 nichteuropäische Bürger in Südtirol Saisonarbeit geleistet hätten. "Wir sind 2009 unter dem zugestandenen Wert geblieben, was auch 2010 der Fall sein wird", so Bizzo. Italienweit wurde für das laufende Jahr ein Kontingent von 80.000 Genehmigungen festgeschrieben.

Einblick in das neue Antragsverfahren gab auf der heutigen Pressekonferenz im Bozner Palais Widmann Abteilungsdirektor Helmuth Sinn. Erstmals sind die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen heuer ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal des Innenministeriums (www.interno.it) zu stellen. Dabei müssen Arbeitgebende das entsprechende Programm herunterladen und die Vordrucke ausfüllen. Die Anträge können auch von den Arbeitgeberverbänden (z. B. SBB oder HGV) oder von Arbeitsrechtsberatenden gestellt werden. "Eine einzige Eingabe führt in der Folge zum Endergebnis, der Arbeitsgenehmigung", so Abteilungsdirektor Sinn. "Wenn das System funktioniert, ist es ein Supersystem", ist der Abteilungsleiter überzeugt.

Die Anträge gehen an das Innenministerium, das sie zur Bearbeitung an die Landesabteilung Arbeit weiterleitet. Parallel dazu erhält auch die Quästur die Anträge. Sie erteilt - ebenfalls auf elektronischem Weg - den Sichtvermerk zur Einreise. Bevor die Landesabteilung Arbeit beziehungsweise der Arbeitsservice die Arbeitsgenehmigung ausstellt, prüft sie, ob der saisonale Arbeitnehmende die Voraussetzungen erfüllt: So muss der Arbeitnehmende in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal über eine Arbeitsgenehmigung in Italien verfügt haben; ebenso muss für die Unterkunft gesorgt sein. Mit der Ausstellung der Arbeitsgenehmigung wird auch die Botschaft im Herkunftsland informiert, die eine Einreisegenehmigung nach Italien erteilt. Nach der Einreise hat der Arbeitnehmende acht Tage Zeit, um beim Arbeitsservice den Arbeits- und Aufenthaltsvertrag zu unterzeichnen. Die Voraussetzungen für die Anstellung sind damit erfüllt.  

"Die neue Prozedur verspricht also Erleichterung und Entbürokratisierung", so Landesrat Bizzo, der allerdings auf ein Manko hinwies: "Da es sich um eine Web-Seite des Innenministeriums handelt, auf die wir aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff haben, ist sie leider nicht zweisprachig." Bizzo erklärte jedoch, dass sein Ressort nach Möglichkeiten suche, um die Zweisprachigkeit zu gewährleisten.

jw

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