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Fünf Promille: Vereine und Verbände können sich bis 7. Mai eintragen

(LPA) Auch in diesem Jahr ist es wieder möglich, ehrenamtlichen Organisationen, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sowie Vereinen und Stiftungen fünf Promille der Einkommenssteuer zukommen zu lassen. Organisationen, die in den Genuss dieser fünf Promille kommen wollen, können sich nun bis 7. Mai in das entsprechende Verzeichnis eintragen lassen.

Das Verzeichnis der Organisationen, die berechtigt sind, mit fünf Promille der Einkommenssteuer bedacht zu werden, wird von der staatlichen Einnahmenagentur geführt. Organisationen können sich digital eintragen lassen, und zwar über die Systeme "Fisconline" und "Entratel" sowie mit Hilfe der Steuerbeistandszentren (CAAF) bzw. von Wirtschaftsberatern. Das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten betont in diesem Zusammenhang, dass auch jene Organisationen, die sich bereits in den Vorjahren in das Verzeichnis haben eintragen lassen, erneut eine Eintragung beantragen müssen.

Der für die Eintragung notwendige Vordruck ist auf der Website der staatlichen Einnahmenagentur (www.agenziaentrate.gov.it) zu finden. Dort wird innerhalb 14. Mai auch das Verzeichnis der  zugelassenen Organisationen veröffentlicht, eventuelle Korrekturen sind bis 20. Mai möglich. Das endgültige Verzeichnis wird voraussichtlich innerhalb 25. Mai stehen und ebenfalls im Web zugänglich gemacht.

Mit dem 30. Juni haben sich die Verantwortlichen der Organisationen noch einen weiteren Termin vorzumerken. Innerhalb dieses Datums ist per Einschreiben mit Rückantwort eine Ersatzerklärung an die Einnahmenagentur zu übermitteln, für die sich der Vordruck auf der genannten Website findet. Die Ersatzerklärung ist vom gesetzlichen Vertreter des Vereins auszufüllen und mit der Kopie des Personalausweises des Unterzeichners an die Landesdirektion der Einnahmenagentur zu senden.

chr

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