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LR Bizzo zum 1. Mai: Arbeitnehmer sollten frei entscheiden können

(LPA) Die Chance für jeden Arbeitnehmer, frei zu entscheiden, ob er am 1. Mai (und anderen Feiertagen) zur Arbeit geht oder nicht: Dies ist der Wunsch, den Arbeitslandesrat Roberto Bizzo an den Tag der Arbeit, den 1. Mai, knüpft. Niemand, so Bizzo, sollte gezwungen werden, zur Arbeit zu gehen, niemand sollte aber auch dadurch unter Druck gesetzt werden, dass an diesem Tag ein Streik ausgerufen werde.

Der Tag der Arbeit solle in erster Linie dazu dienen, sich der Bedeutung von Arbeit bewusst zu werden, so Bizzo. Arbeit sei ein grundlegender Baustein unserer Gesellschaft, ein Instrument der persönlichen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts und der Entfaltung der Menschenwürde. "Trotzdem kommen wir nicht umhin, auch die negativen Seiten der Arbeit zu sehen: Schwarzarbeit, Ausbeutung, Arbeitsunfälle", so der Landesrat, der betont: "Alles, was wir unternehmen, um diese negativen Seiten der Arbeit zu vermindern, ist den Aufwand wert."

Was die Polemik rund um die Öffnung von Geschäften am 1. Mai betrifft, betont Bizzo, dass die Diskussion darüber riskiere, zu einer Gegenüberstellung von Justaments-Standpunkten zu werden: auf der einen Seite der Aufruf zum Streik mit der Begründung, dass die Rechte der Arbeiter geschützt werden müssten, auf der anderen Seite das Geltendmachen wirtschaftlicher Notwendigkeiten. "Vor diesem Hintergrund ist eine freie Entscheidung des Arbeitnehmers nicht mehr denkbar", so der Arbeitslandesrat. Gehe er zur Arbeit, gelte er als Streikbrecher, tue er es nicht, habe er mit Konsequenzen am Arbeitsplatz zu rechnen.

Die Lösung dieses Dilemmas sieht Bizzo in Verhandlungen aller beteiligten Seiten. "In diesen Verhandlungen kann man das Thema sachlich angehen, unabhängig von Emotionen und Ideologien", so der Landesrat. Als Ziel der Verhandlungen schwebt Bizzo eine Lösung vor, die einerseits die Notwendigkeiten der Wirtschaft berücksichtige. "Andererseits soll sie sicherstellen, dass all jene Arbeitnehmer, die sich bereit erklären, an solchen Tagen zu arbeiten, entsprechend belohnt werden: mit einem zeitlichen und/oder finanziellen Ausgleich", so der Landesrat.

chr

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