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Fahrerqualifizierungsnachweis „CQC": Einreichtermin verschoben

(LPA) Die Einreichfrist der Anträge zur Ausstellung des Fahrqualifizierungsnachweises (Carta Qualificazione Conducente, CQC) auf Grund von Unterlagen ist verlängert worden. Die Anträge müssen an den Schaltern der Abteilung Mobilität in Bozen eingereicht werden.

Wer beruflich Güter mit Fahrzeugen befördert, für die der C- oder C+E-Führerschein vorgeschrieben ist, muss im Besitz des Fahrerqualifizierungsnachweises (Carta Qualificazione Conducente, CQC) sein. Wie die Abteilung Mobilität der Landesverwaltung mitteilt, ist der zunächst auf den 6. April dieses Jahres festgelegte Termin zur Abgabe der Anträge, um den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Grund von Unterlagen zu erhalten, verlängert worden: bis zum 9. September 2013 für jene Personen, die einen gültigen Führerschein der Kategorien D1, D1+E, D oder D+E besitzen, der innerhalb 9. September 2008 erworben wurde; sowie bis zum 9. September 2014 für jene Personen, die einen gültigen Führerschein der Kategorien C1, C1+E, C oder C+E besitzen, der innerhalb 9. September 2009 erworben wurde.

Abzugeben sind die Anträge an den Schaltern der Abteilung Mobilität im Erdgeschoss des Landhauses 3B in der Crispistraße 10 in Bozen, Telefon 0471 414690.

mac

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