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Neue Finanzierung der Sozialdienste - LR Theiner: Bedürfnissen angepasst

(LPA) Die Landesregierung hat heute (3. Mai) die Finanzierung der Sozialdienste auf neue Beine gestellt. "Die bisher bezahlte Pro-Kopf-Quote wird künftig gewichtet", erklärt dazu Soziallandesrat Richard Theiner, der ergänzt: "Für die Zuwendungen des Landes zählen dann nicht mehr nur die Einwohner im Einzugsgebiet, sondern die besonderen sozialen Bedürfnisse in diesem Gebiet."

Die Bezirksgemeinschaften sowie die Stadtgemeinde Bozen sind die wichtigsten Anbieter von Sozialleistungen und geben dafür rund 155 Millionen Euro im Jahr aus. Das Land steuert rund 130 Millionen Euro dazu bei, der Rest stammt von den Gemeinden bzw. aus der Tarifbeteiligung der Betreuten. Mit den Trägern der Sozialdienste hat das Sozialressort des Landes nun ein neues Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das heute von der Landesregierung beschlossen worden ist. "Dieses System ruht auf einer gewichteten Pro-Kopf-Quote", erklärt der Landesrat.

In die neue Pro-Kopf-Quote fließen demnach künftig objektive Indikatoren ein: Bevölkerung und Fläche etwa, aber auch der Anteil von Senioren- und Minderjährigen an der Bevölkerung, die Zahl der Pflegebedürftigen, der Empfänger von Hauspflege, von sozialpädagogischer Grundbetreuung und von finanzieller Sozialhilfe. "Bezirke mit höheren sozialen Indikatoren kommen so auf einen höheren Finanzierungsatz pro Einwohner", so Theiner.

Verabschiedet hat die Landesregierung heute auch erstmals so genannte "Wesentliche Leistungsstandards des Sozialwesens". Diese Standards legen etwa fest, wie viele Betreuungsplätze oder Leistungsstunden jeder Bezirk zu gewährleisten hat. "Sie sind eine bindende Richtlinie für Träger und Gemeinden und bestimmen das künftige Angebot im Sozialwesen", so der Landesrat, der ergänzt: "Wir sichern so landesweit einheitliche Standards in der Erbringung sozialer Dienstleistungen."

Theiner betont, dass gewichtete Pro-Kopf-Quote und Leistungsstandards keine Mittel seien, um die Sozialhaushalte zu kürzen. "Unser Sozialetat ist 2010 nominell sogar gewachsen, die Neuregelung dient einer betriebswirtschaftlich orientierten Optimierung des Einsatzes öffentlicher Ressourcen", so der Landesrat. Das neue Finanzierungssystem wird nun stufenweise eingeführt. Für die Jahre bis 2012 gilt eine Übergangsregelung, ab 2013 das neue Modell.

chr

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