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Neue Solarien-Ordnung: Kein Fachpersonal in Hotels notwendig

(LPA) Die endgültige Entscheidung über die für den Betrieb von Solarien notwendige Änderung der Dienstleisterordnung hat die Landesregierung heute (31. Mai) auf Vorschlag von Landesrat Thomas Widmann getroffen. Demnach ist für Hotel-Solarien kein Fachpersonal notwendig, allerdings muss ein Warnhinweis angebracht werden.

"Der Staat hat vor kurzem neue, strengere Vorschriften für den Betrieb von Solarien erlassen", erklärt Widmann. Diese betreffen vor allem die Ausbildung des Personals sowie das Anbringen von Warnhinweisen. "Mit der Änderung der Dienstleisterordnung, die wir heute endgültig beschlossen haben, gelten diese Regeln auch in Südtirol", erklärt der Landesrat, betont allerdings: "Wir haben allerdings die Vorschriften für Beherbergungsbetriebe etwas gelockert, um unserer Hotelerie entgegenzukommen", so Widmann.

Demnach braucht es für hoteleigene Solarien, die ausschließlich von Gästen genutzt werden, kein speziell ausgebildetes Personal. Vielmehr genügt es, am Eingang zum Solarium ein Schild mit einem Warnhinweis anzubringen. Dieser lautet: "Die Bestrahlung im Solarium kann schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben."

Alle anderen Personen, die ein Solarium bedienen, müssen berufliche Voraussetzungen wie einen Meister- oder Gesellenbrief als Schönheitspfleger oder Kosmetikerin oder eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen.

chr

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