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Öffentliche Veranstaltungen: Pflichtkurse für Kontrollpersonal ab September

LPA - Wer bei öffentlichen Veranstaltungen für Sicherheit und Kontrolle sorgt, muss in ein eigenes Aufsichtsdienst-Verzeichnis der Quästur eingetragen sein. So will es ein Staatsgesetz aus dem vergangenen Jahr. Der Abschluss eines entsprechenden Lehrganges samt Prüfung ist Voraussetzung für diese Eintragung. Die Berufsbildung des Landes bietet im kommenden Herbst diese Pflichtkurse an.

Das Vorgehen der Türsteher, der so genannten "Buttafuori", stand in der Vergangenheit oft im Kreuzfeuer der Kritik. Daher hat die Regierung in Rom die Tätigkeit der Kontroll- und Sicherheitsdienste im vergangenen Jahr gesetzlich neu geregelt. Vorgesehen sind Pflichtkurse und ein Verzeichnis, das im Amt für polizeiliche Ermächtigungen der Quästur eingerichtet wird.

Um die neuen Bestimmungen auch in Südtirol anwenden zu können, veranstalten die Landesabteilungen für deutsche und ladinische sowie für italienische Sprache in Zusammenarbeit mit der Quästur im kommenden September erstmals diese Pflichtkurse für "Personal, das für Kontrolldienste bei Unterhaltungen und Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Orten oder in öffentlichen Betrieben zuständig ist". Nur wer den Lehrgang besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat, kann sich in das Aufsichtsdienst-Verzeichnis eingetragen lassen. Diese Eintragung ist ab 2011 Voraussetzung für die Übernahme von Sicherheits- oder Kontrolldiensten bei öffentlichen Veranstaltungen oder in öffentlichen Lokalen.

Der Lehrgang wird in beiden Landessprachen angeboten. Die Teilnehmenden erhalten im Laufe von 90 Unterrichtsstunden Einblick in die juridischen Vorgaben, vertiefen ihr Fachwissen und setzen sich auch mit psychologisch-sozialen Aspekten auseinander. Von den Lehrgangsteilnehmenden wird erwartet, dass sie volljährig, gesund und unbescholten (Bescheinigung der Quästur auf Antrag des Arbeitgebenden) sind, zumindest die Pflichtschule abgeschlossen haben und beide Landessprachen beherrschen.

Der Lehrgang in deutscher Sprache beginnt im Herbst an der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie in der Bozner Romstraße. Anmeldungen werden bis Ende Juli entgegen genommen (Tel. 0471 540720, eMail: weiterbildung@berufsschule.bz). Für die Durchführung des Lehrgangs in italienischer Sprache ist die Dienststelle für berufliche Weiterbildung der italienischen Berufsbildung in Bozen, St.-Gertraud-Weg 3 (Tel. 0471 41438/62/33/34 oder sicurezza@provincia.bz.it) zuständig.

Informationen zum Verzeichnis erteilt die Quästur (tel. 0471 947741, eMail: polamm.bz@poliziadistato.it).

jw

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