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Lärmschutz an Brennerbahn: LR Laimer unterzeichnet Vereinbarung mit RFI

(LPA) Nun ist es amtlich: Das Land und der Schienenbetreiber RFI haben ein weiteres, umfassendes Programm für den Lärmschutz entlang der Brennerbahnlinie auf die Beine gestellt. Die entsprechende Vereinbarung hat Landesrat Michl Laimer heute (23. Juni) mit der RFI-Verantwortlichen Lucia Coa in Bozen unterzeichnet. Rund neun Millionen Euro fließen in das neue Bauprogramm.

Unterschriften unter Abkommen gesetzt: (v.l.) Die RFI-Vertreter Giuseppe Romeo und Lucia Coa, LR Laimer und Umweltagentur-Direktor Luigi Minach (Foto: LPA/Pertl)

Das heute unterzeichnete Abkommen knüpft an das erste Lärmschutzprogramm von Land und RFI an, in dessen Rahmen in den letzten beiden Jahren acht Kilometer Lärmschutzwände entlang der Brennerbahnlinie errichtet worden sind. "Wir haben damit Maßnahmen an den am meisten vom Lärm geplagten Abschnitten der Brennerbahn gesetzt, und zwar in Kurtinig, Leifers, Klausen, Brixen, Franzensfeste, Wiesen-Pfitsch und Gossensaß", erklärt Laimer.

Nachdem sich das Modell dieser Lärmschutz-Zusammenarbeit zwischen Land und RFI als effizient erwiesen hatte, folgt mit der heutigen Unterzeichnung Schritt zwei: "Das neue Programm umfasst Investitionen in Höhe von rund neun Millionen Euro", so der Landesrat. Fest steht auch bereits die Aufteilung dieser Kosten: "Den Großteil wird RFI tragen, als Land beteiligen wir uns mit 1,8 Millionen Euro an den Kosten", so Laimer. Trotz dieser Kostenaufteilung wird das Land treibende Kraft hinter der Umsetzung der Vereinbarung sein. "Wir sind es, die im Einvernehmen mit RFI die Abschnitte aussuchen, an denen gebaut wird", erklärt der Landesrat. Gebaut werden sollen vor allem herkömmliche Lärmschutzwände.

Was die Auswahl der Abschnitte betrifft, an denen gebaut wird, betont Laimer: "Die Entscheidung fällt aufgrund einer anhand objektiver Kriterien erstellten Prioritätenliste." Erstes Kriterium ist dabei die Anzahl derer, die von einer Lärmschutzmaßnahme profitieren, wobei Wohngebieten, Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen besondere Aufmerksamkeit gilt. Kriterium Nummer zwei ist der derzeitige Lärmpegel und die zu erzielende Senkung, während als drittes Kriterium eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse herangezogen wird.

chr

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