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Organisationen können wieder um freiwillige Sozialdiener ansuchen

(LPA) Bis 2. August bleibt Organisationen und Institutionen Zeit, im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen um den Einsatz von freiwilligen Sozialdienern anzusuchen. Antragsberechtigt sind Organisationen, die keine Gewinnabsicht verfolgen und seit mindestens drei Jahren kontinuierlich in einem der für den Sozialdienst definierten Bereiche tätig sind.

Diese Bereiche sind die gesundheitliche und soziale Fürsorge, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, besonders die Notstandshilfe, die Bereiche Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung, Umwelt-, Zivil- und Verbraucherschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze sowie Freizeitgestaltung und Sport. Organisationen, die sich in diesen Bereichen engagieren, können bis Montag, 2. August, beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann, Crispistraße 3 in Bozen ihre Anträge um den Einsatz eines freiwilligen Sozialdieners abgeben.

Freiwilligen Sozialdienst leisten können alle EU-Bürger, die mindestens 28 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben. Dauern kann der Sozialdienst acht, 16 oder 24 Monate, wobei all jene, die sich für acht oder 16 Monate entscheiden, ihren Einsatz auch nachträglich auf 24 Monate ausdehnen können. Wöchentlich können im Sozialdienst 20, 30 oder 40 Arbeitsstunden abgeleistet werden, als Vergütung gibt's - je nach Wochenstunden - 360, 400 oder 450 Euro.

Alle weiteren Informationen zum Freiwilligen Sozialdienst gibt's im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/zivildienst-sozialdienst.

chr

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