News / Archiv

News

Baukommissionen: Chancengleicheitsbeirat für angemessene Frauenvertretung

LPA - Als plumpen und leicht zu durchschauenden medialen Klagegesang bezichtigt der Landesbeirat für Chancengleichheit die derzeit in den Medien breit getretene Schwierigkeit der Bürgermeister die vom Gesetz vorgesehene Beteiligung von Frauen in den Baukommissionen einzuhalten.

Nun jammern die Bürgermeister, dass sie von Gesetz wegen den Feuerwehrhauptmann, sich selbst und sonstige Männer in die Kommission bestellen müssten und darum die Frauenquote nicht einhalten könnten, heißt es vom Landesbeirat für Chancengleichheit. Sie scheinen laut Beirat wohl zu vergessen, dass alle gesetzlich vorgesehenen „Amtspersonen“ eine andere Person – die auch weiblich sein kann - bevollmächtigen oder beauftragen können und dass das gleiche Gesetz den Bürgermeistern die Möglichkeit bietet, die Anzahl der Mitglieder zu erhöhen und somit eine fähige Frau zu ernennen.

„Die Chancengleichheit der Geschlechter bei der Vertretung in politischen Gremien bleibt reine Theorie, so lange mit Ausreden und rechtlichen Winkelzügen versucht wird, Schlüsselpositionen mit Männern zu besetzen und Frauen weiterhin ausgegrenzt werden“, stellt die Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer fest.

Der Landesbeirat ruft auch die Frauen in den Gemeinderäten dazu auf, sich bei der Bestellung der Gremien entsprechend zur Wehr zu setzen und bietet seine Unterstützung an, wenn Frauen bei der Besetzung von Funktionen ausgegrenzt werden, bzw. wenn versucht wird, geltende gesetzliche Bestimmungen mit faulen Tricks zu umgehen.

Auch alle Fachfrauen im Land sind dazu aufgerufen, sich für die Arbeit in den nun neu zu besetzenden Gremien und Kommissionen zur Verfügung zu stellen und sich aktiv in den Gemeinden oder beim Landesbeirat für Chancengleichheit zu melden. „Nur wenn wir selbst aktiv werden, können wir uns gegen diese Aushebelungsversuche der gesetzlich verankerten Chancengleichheit wehren,“ schließt der Landesbeirat für Chancengleichheit seinen Aufruf ab.

Dies sei auch der richtige Zeitpunkt, um in allen Südtiroler Gemeinden eine Kommission für Chancengleichheit einzuführen und gemeinsam für die Chancengleichheit der Frauen zu kämpfen, sagt der Landesbeirat für Chancengleichheit.

Das Gleichstellungsgesetz sieht vor, dass in den Baukommissionen beide Geschlechter vertreten sein müssen, sonst sind alle Beschlüsse nichtig. Darüber hinaus ist im Regionalgesetz Nr. 1/1993 Art. 4 explizit eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in allen Kollegialorganen der Gemeinden vorgeschrieben.

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap