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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 12. Juli 2010

LPA - Die Landesregierung hat heute (12. Juli) den Gesetzentwurf zu den Skipisten und den überarbeiteten Hochwasser-Einsatzplan genehmigt. Weitere Themen waren der Beschilderungskompromiss, die Stahlwerke, die Erhaltung alter Bausubstanz und die Hagelnetze.

WEGEBESCHILDERUNG: KOMPROMISS
Über sein Treffen mit Regionenminister Raffaele Fitto vergangenen Donnerstag in Rom unterrichtete heute Landeshauptmann Luis Durnwalder die Landesregierung. „In Sachen Wegebeschilderung hat sich die Landesregierung mit der angepeilten Lösung einverstanden erklärt“, betonte der Landeshauptmann. Demnach gilt ein Zweisprachigkeitsgebot für alle mit öffentlichen Mitteln und auf öffentlichem Grund angebrachten Schilder. „Die Namen von Gemeinden oder Fraktionen müssen in beiden Sprachen aufscheinen, während für Hof- oder Flurnamen nur beispielsweise die Bezeichnung Hof (maso) übersetzt und der Eigenname in der ursprünglichen Form beibehalten wird“,  erklärte der Landeshauptmann. „Die - nach Zählung des Regierungskommissariats - 36.000 einsprachigen Schilder können unmöglich von heute auf morgen ausgetauscht werden“, so LH Durnwalder weiter. Zunächst müsse festgestellt werden, ob sie sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden. Die Schilder auf öffentlichem Gelände würden in der Folge Schritt für Schritt ersetzt. Die Lösung sei ein „mit Hausverstand erzielt worden und zeuge von Dialog- und Kompromissbereitschaft“, so der Landeshauptmann. In den nächsten Tagen wird er gemeinsam mit Regionenminister Fitto ein Abkommen unterzeichnen, das Sachbereich und Vorgehensweise regelt.

FÜR EINE ZUKUNFT DER STAHLWERKE
Die Zukunft der Stahlwerke war das zweite Thema, das der Landeshauptmann nach einer Aussprache mit Geschäftsführer Ernesto Amenduni in der vergangenen Woche heute seine Kollegen in der Landesregierung besprochen hat. „Ich habe das Gefühl, dass das Unternehmen den Standort Bozen halten will, auch wenn eine Einstellung des Schmelzöfenbetriebs angedacht ist “, erklärte Durnwalder nach der Regierungssitzung. „Wir haben das Unternehmen aufgefordert, uns bis Ende September im Detail über seine  Entscheidungen zu unterrichten, sowohl was die Produktion, als auch was das Personal angeht“,  so LH Durnwalder, „so können rechtzeitig Umschulungs- beziehungsweise Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.“

VERSEUCHTER BODEN IN BOZEN SÜD: ANZEIGE
Wegen der Grundverseuchung in Bozen Süd hat das Land Südtirol bei der Bozner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Bekanntlich war bei den Aushubarbeiten für den Bau des neuen Müllverbrennungsofen giftiger und gefährlicher Müll entdeckt worden, der dort vermutlich in den 60er Jahren widerrechtlich deponiert worden war. Um Umweltschäden zu vermeiden, muss die acht Hektar große Fläche umgehend saniert werden. „Es ist nicht richtig, dass der Steuerzahler für die Sanierungskosten von 4,5 Millionen Euro aufkommt“, sagte der Landeshauptmann auf der Montagspressekonferenz, „daher wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, den Schuldigen oder die Schuldigen ausfindig zu machen.“

MASSNAHMEN GEGEN BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG
Der Bevölkerungsrückgang in einzelnen Orten Südtirols ist für die Landesregierung ein ernst zu nehmendes Zeichen, auf das sie schnell reagieren will. Gedacht wird beispielsweise an erleichterte Betriebsansiedlungen. Eine Landesrätekommission, in der Hans Berger (Tourismus und Landwirtschaft), Thomas Widmann (Handel und Handwerk), Roberto Bizzo (Industrie) und Michl Laimer (Raumordnung) zusammenarbeiten, soll der Landesregierung bis Mitte September Vorschläge zur Eindämmung der Abwanderung unterbreiten. In der Folge wird das Land das Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden suchen, um schließlich einen Maßnahmenkatalog zu verabschieden. Der Landeshauptmann sprach heute von zwölf bis 20 Gemeinden, über denen das Damoklesschwert „Abwanderung“ schwebe.

BESCHWERDE WEGEN "SUEDTIROL"
Das Land Südtirol beansprucht die Marke „Suedtirol“ für sich. Daher setzt es – wie von der Landesregierung heute beschlossen – seinen Kampf darum vor der Beschwerdekammer der EU-Aufsichtsbehörde für die Harmonisierung des Binnenmarkts (HABM – Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante fort. Ein Unternehmen, die Internet Consulting GmbH aus Bruneck, hatte seinerzeit sowohl „Alto Adige“ als auch „Suedtirol“ als europäische Gemeinschaftsmarke registrieren lassen. Dies wurde vom Land Südtirol beanstandet. Das HABM gab Südtirol, allerdings beschränkt auf den Begriff „Alto Adige“, Recht. „Ich kann das nicht verstehen, das dürfte wohl auf eine Unachtsamkeit zurückzuführen sein“, meinte dazu der Landeshauptmann.

ÖFFENTLICHE MIETEN: LAND POCHT AUF ZUSTÄNDIGKEIT
Die Regierung in Rom will in Zukunft alle öffentlichen Mieten – sei es von Provinzen, Gemeinden oder öffentlichen Körperschaften - über die Agentur für Demanialgüter abwickeln. So will es das Finanzgesetz 2010. Damit hat die Regierung allerdings das Land Südtirol vor den Kopf gestoßen. Das Autonomiestatut behält dem Land Südtirol nämlich die entsprechenden Zuständigkeiten sowie die Aufsichtsbefugnisse über Gemeinden und öffentliche Körperschaften vor. Auf diese autonomen Kompetenzen wird das Land daher vor dem Verfassungsgericht pochen, zumal sie letztlich auch vom Mailänder Abkommen (November 2009) bestätigt wurden.

HOCHWASSER: ALARM- UND EINSATZPLÄNE BESCHLOSSEN
Der Hochsommer macht sich derzeit bereits mit besonders hohen Temperaturen bemerkbar. Nicht selten bringen Juli und August auch starke Gewitter und Regenfälle. Um darauf vorbereitet zu sein, hat die Landesregierung heute den überarbeiteten Alarm- und Einsatzplan für Hochwasser der Etsch und des Eisacks genehmigt. Es geht darin sowohl um technische Vorgaben (WO bestehen besondere gefahren, wo kann Wasser zurückgehalten und abgeleitet werden?), um die Kommunikation (Vorhersage, Absprache unter den Behörden und Rettungsorganisationen, Bevölkerungsinformation) sowie um die Zusammenarbeit der Rettungs- und Zivilschutzkräfte. „Gerade im Zivilschutz und im Rettungswesen ist eine vorausschauende Planung unerlässlich, nur wenn vorbereitete Kräfte im Einsatz sind, Kommunikation und Zusammenarbeit funktionieren, kann die Bevölkerung optimal geschützt werden“, so der Oberste Zivilschutzchef im Land, LH Durnwalder.

RAUMORDNUNG: ALTE BAUSUBSTANZ UND HAGELSCHUTZNETZE
Nicht geschützte alte, wertvolle oder typische Bausubstanz soll künftig erhalten bleiben, auch wenn sie nicht mehr genutzt oder saniert werden kann. Voraussetzung ist ein zustimmendes Gutachten des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft. Darauf hat sich die Landesregierung heute geeinigt. Der Besitzer könnte somit auch ohne Abriss des alten Bauvolumens – sofern die restlichen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – einen Ersatzbau errichten und dafür die entsprechenden Begünstigungen in Anspruch nehmen. Diese Grundsatzentscheidung ist die Antwort der Landesregierung auf den beanstandeten Verlust charakteristischer Bausubstanz. Ebenfalls in den Bereich der Raumordnungsgesetzgebung fällt die Anbringung der Hagelnetze. In Südtirol ist die Anbringung von Hagelnetzen erlaubt und unterliegt keiner Ermächtigung, sofern diese grau oder schwarz sind. Dabei soll es nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder trotz der von Bürgermeistern geforderten Genehmigungspflicht auch bleiben: „Die Netze sind nicht schön, aber jeder Bauer muss die Möglichkeit haben, seine Kulturen zu schützen.“ Allerdings können besondere Landschaftsbilder durch kleinflächige Verbote geschützt werden. Dies kann auf Initiative von Land oder Gemeinde erfolgen, die in der Folge auch für das zu Lasten des Landwirts gehende Drittel der Hagelschutzversicherung aufkommen. Derzeit liegt die Versicherungsprämie pro Hektar bei 2500 bis 3800 Euro und wird zu einem Drittel vom Landwirt bezahlt, für den Rest kommen Staat und Land auf.

ORDNUNG DER SKIGELÄNDE: GESETZENTWURF STEHT
Den Entwurf für das neue Skipistengesetz des Landes hat die Landesregierung heute verabschiedet, nachdem sie sich mehrfach mit dem von Landesrat Hans Berger vorgelegten Text beschäftigt hatte. Der Gesetzentwurf „Ordnung der ausgestatteten Skigelände“ wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung  übermittelt. Das Gesetz regelt unter anderem Rechte und Pflichten der Grundbesitzer und Nutznießer, die Helmpflicht sowie die Nutzung von Skipisten für Fußgänger oder Tourengeher. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fußgänger oder Skitourengeher Skipisten auch nach Betriebsschluss begehen können. Tabu allerdings ist die Zeit, während der Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden beziehungsweise die Piste präpariert wird. Die Landesregierung wird den Geländestreifen definieren, der begangen werden kann und Zeitvorgaben für die Pistenvorbereitung machen.

WANDERWEGE: KEIN MISCHVERKEHR BIS 1,5 METER
Auf Wanderwegen mit weniger als 1,5 Metern Breite ist künftig kein Mischverkehr mehr zugelassen. Nur auf breiteren Wegen dürfen Wanderer, Radfahrer und Reiter in Zukunft gemeinsam unterwegs sein. Diese Grundsatzentscheidung hat die Landesregierung heute im Zuge der Genehmigung des überarbeiteten Landschaftsplans der Gemeinde Ritten getroffen. „Die Entscheidung betrifft die Wege in der Gemeinde Ritten, sie könnte jedoch auch für andere Gemeinden wegweisend sein“, meinte dazu Landeshauptmann Durnwalder. Die Gemeinde Ritten hatte ein Verbot für Radfahrer und Reiter ab zwei Metern Breite vorgeschlagen, die Touristiker hatten nach den Worten des Landeshauptmanns für ein Meter Breite plädiert, so sei es zum Kompromiss gekommen.

SOA-BEITRÄGE NOCH BIS 2012
Voraussetzung für die Zuteilung eines öffentlichen Auftrages sind neben der technischen, die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines  Unternehmens sowie dessen Zuverlässigkeit. Italienweit wird diese Eignung durch die SOA (Societá organismi di attestazione) bescheinigt und ist für jeden Bauauftrag ab 150.000 Euro notwendig. Da das 2002 eingeführte Bescheinigungsverfahren teuer ist, hat das Land Südtirol den Unternehmen bisher mit Beiträgen von bis zu 75 Prozent unter die Arme gegriffen. „Über 700 Ansuchen sind bisher vorgelegt worden, für die wir Zuschüsse von insgesamt fünf Millionen Euro gewährt haben“, so der Landeshauptmann. Um die Ausgaben in diesem Bereich einzudämmen wird die Förderung 2011 auf maximal 50 Prozent herunter geschraubt, um 2012 gänzlich eingestellt zu werden.

jw

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