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LR Theiner: "Entlastung für kleine Lebensmittelproduzenten bei Hygienekontrollen"

LPA - Das Legislativdekret der italienischen Regierung zu den amtlichen Hygienekontrollen für Lebensmittelbetriebe wurde nun mit einem Gesetz geändert. „Vor allem die kleine Lebensmittelproduzenten in der Landwirtschaft werden durch das neue staatliche Gesetz spürbar entlastet, und das ist ein schöner Erfolg für unsere Bemühungen in Rom“, freut sich Gesundheitslandesrat Richard Theiner, der sich dafür stark gemacht hatte, dass vor allem kleine Betriebe nicht die Kosten für die Kontrollen tragen müssen.

Bisher mussten auch die kleinen Betriebe, die Lebensmittel erzeugten, aufgrund des Legislativdekrets Nr. 194/2008 der italienischen Regierung die amtlichen Hygienekontrollen in ihrem Betrieb selbst bezahlen. Die EU-Verordnung von 2004 sah nämlich einheitliche Hygienekontrollen in den Mitgliedsstaaten vor und die Ausgaben dafür sollten die Betriebe durch die Bezahlung der Kontrollen selbst tragen. „Besonders unfair war, dass bei den Zahlungen für die Kontrollen kein Unterschied zwischen großen und kleinen Betrieben gemacht wurde“, sagt Theiner. So wurde beispielsweise laut Theiner zwischen Betrieben, die wenige Kilo Obstkonserven im Jahr produzierten und solchen, die 500 Tonnen Obstkonserven herstellten, nicht unterschieden. Ebenso wenig wurde z.B. auch zwischen kleinen Weinproduzenten und großen Weinbetrieben, die 5000 Hektoliter Wein produzierten, ein Unterschied gemacht. „Hygienekontrollen sind wichtig, um festzustellen, ob die hergestellten Lebensmittel bekömmlich und unbedenklich sind, dennoch dürfen nicht die gesamten Kosten dafür auf die Betriebe abgewälzt werden, weil dies besonders für die kleinen Betriebe, wie unsere in Südtirol, eine erhebliche Belastung darstellt“, sagt Theiner. Bisher wurden auch die kleinen Betriebe in Südtirol für die Kontrollen zur Kasse gebeten und mussten zwischen rund 400 und 1500 Euro bezahlen.

Gemeinsam mit Organisationen, die die Betriebe vertreten, und dem Südtiroler Bauernbund, ist das Gesundheitsressort des Landes mehrmals beim Gesundheitsministerium in Rom interveniert und hat Änderungen des entsprechenden Gesetzestexts gefordert. Es wurde u. a. vorgeschlagen, die Regionen und autonomen Provinzen diese Materie selbst regeln zu lassen, heißt es aus dem Gesundheitsressort. „Unser monatelanger stetiger Einsatz in dieser Sache hat sich nun ausgezahlt; der nationale Gesetzgeber hat endlich reagiert und die kleinen Lebensmittelbetriebe von der Bezahlung der amtlichen Hygienekontrollen ausgenommen“, sagt Landesrat Theiner. „Vor allem die kleine Lebensmittelproduzenten in der Landwirtschaft werden durch das neue staatliche Gesetz spürbar entlastet, und das ist ein schöner Erfolg für unsere Bemühungen in Rom“, freut sich Theiner.

Das Gesetz Nr. 96 vom 4. Juni 2010, das in Artikel 48,5 eine Änderung des Legislativdekrets Nr. 194/2008 vorsieht, wurde am 25. Juni 2010 im Amtsblatt Nr. 146 veröffentlicht und ist nun in Kraft.

SAN

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