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Einheitliche Einkommenserklärung: Durchführungsverordnung beschlossen

LPA - Die Landesregierung hat heute, 17. August, die Durchführungsverordnung zur einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) als Grundlage für alle Beitragsgesuche an das Land beschlossen. „Das Ziel ist soziale Gerechtigkeit, sowie Transparenz und spürbar weniger Bürokratie. Wir haben das Regelwerk gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern und Wirtschaftsverbänden erarbeitet und wir überprüfen es weiterhin gemeinsam“, erklärt der Einbringer der Verordnung, Soziallandesrat Richard Theiner. Die EEVE soll ab Juli 2011 als erstes bei Gesuchen im Gesundheits- und Sozialwesen Anwendung finden und später auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

Die Durchführungsverordnung zur einheitlichen Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) als Grundlage für den Zugang zu den verschiedenen Beiträgen des Landes ist nun von der Landesregierung beschlossen worden. Die bisher gängigen Systeme zur Bemessung von Ver­mögen und Einkommen bei der Vergabe von Landesbeiträgen (z.B. Familiengeld, Altersheimtarife, Sozialhilfe, Ticketbefreiung usw.) werden mit der EEVE vereinheitlicht und in einer zentralen Datenbank verwaltet. Damit müssen Bürger nur einmal im Jahr ihre Einkommens- und Vermögensangaben machen und nicht immer wieder neu bei jedem einzelnen Gesuch. Klarzustellen sei, sagt Landesrat Theiner, dass wer um keine Beiträge beim Land ansuche, gar keine Angaben machen müsse. „Die EEVE bringt spürbar weniger Zettelwirtschaft für die Bürger und erhöht die Transparenz und Gleichbehandlung“, betont Landesrat Theiner.  „In mehreren Treffen mit den Gewerkschaftsbünden und Wirt­schafts­verbänden Südtirols haben wir hart um Kompromisse gerungen, aber am Ende haben sich alle einvernehmlich und einstimmig auf die heutige Durch­führungs­verordnung der EEVE geeinigt“, unterstreicht Theiner. Es sei ihm wichtig, dass dieses Projekt gemeinsam mit den Sozialpartnern laufend überprüft und vervollständigt werde, so der Landesrat.

Bei der EEVE geht es im Kern darum, wie Einkommens- und Vermögenswerte  unterschiedlichster Art und Herkunft, z.B. Lohn, Rente, Besitz, Kapitalrendite, Sparguthaben usw., möglichst ge­recht und transparent angerechnet werden können. Die Anwendung des neuen Systems wird von einer technischen Kommission, bestehend aus Landessozialressort, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden, der Handelskammer, des Arbeitsförderungsinstitutes begleitet und laufend überprüft. Darüber hinaus treffen sich Landesrat Richard Theiner und die Verantwortlichen der Sozialpartner regelmäßig.

 

SAN

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