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Ticketbefreiung ab 1. September abgeben

LPA - Die Eigenerklärung für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen muss ab 1. September 2010 erneuert oder erstmals abgegeben werden. Der neue Vordruck ist ab September sowohl auf Durchschlagpapier als auch im Bürgernetz verfügbar.

Die Landesabteilung Gesundheitswesen erinnert, dass für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ab 1. September 2010 eine neue Eigenerklärung abgegeben werden muss. Die derzeitige Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist nämlich nur bis zum 31. August 2010 gültig. Der neue Vordruck für die Ticketbefreiung ist ab 1. September in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen verfügbar. Der neue Vordruck kann außerdem im Bürgernetzes unter  www.egov.bz.it/FileHandler.ashx?ResoID=1011321 herunter geladen werden.

Eine Neuerung gegenüber dem Vordruck des vergangenen Jahres besteht darin, dass es nicht mehr möglich ist, anhand des Vordruckes das Anrecht auf die Ticketbefreiung wegen Bedürftigkeit (Kodex 99) geltend zu machen. Der Besitz der notwendigen Voraussetzung (Faktor der familiären wirtschaftlichen Lage unter 1,5 laut Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30) muss nämlich vom zuständigen Dienst für die finanzielle Sozialhilfe beim Sozialsprengel nachgewiesen werden.

Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke bzw. öffentlichen oder vertragsgebundenen gesundheitlichen Einrichtung oder beim Gesundheitssprengel abgegeben werden, damit das Datum und der Stempel angebracht werden. Die Eigenerklärung kann anlässlich eines Medikamentenkaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden. Die Kopie für den Gesundheitsbezirk wird von der Apotheke bzw. Einrichtung dem zuständigen Gesundheitsbezirk übermittelt. Der Bürger erhält seine Kopie zurück und muss diese aufbewahren.

Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung der Kostenbeteilung an der Gesundheitsausgabe. Sie gilt frühestens ab dem Datum, an dem sie abgegeben wird und höchstens bis zum nächsten 31. August. Da die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. August eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. September oder spätestens zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen eine neue Eigenerklärung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine falsche Eigenerklärung strafrechtlich verfolgbar ist.

SAN

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