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Neuer Leitfaden zur Patientenverfügung vorgestellt

LPA - Viele Menschen wollen vorsorgen für den Fall, dass sie schwer krank werden und nicht mehr selbst mitentscheiden können. Dazu eignet sich die Patientenverfügung zu der das Gesundheitsressort nun eine Infobroschüre herausgegeben hat. „Wir wollen den Bürgern einen Leitfaden an die Hand geben, der ihnen helfen kann, ihr ganz persönliches Vermächtnis in Bezug auf Krankheit und Tod auszudrücken“, sagte Gesundheitslandesrat Richard Theiner heute, 7. September, in Bozen bei der Vorstellung der Broschüre.

Die Medizin kann heute lebenswichtige Funktionen künstlich ersetzen. Ärztliche Eingriffe können Leben auch dann retten und verlängern, wenn Patientinnen und Patienten selbst gar nicht mehr entscheiden können. Etwa wenn sie im Wachkoma liegen. Allein in Südtirol sind 150 Menschen in diesem Lebenszustand.

„Wir wollen mit unserem Konzept der ganzheitlichen gesundheitlichen Vorsorge das Schicksal eines Patienten nicht einem einzigen Formular überlassen und sehen die ständige ärztliche Beratung als wesentlichen Bestandteil der Vorsorge an“, sagte Theiner bei der Vorstellung der Broschüre zur Patientenverfügung. „Gleichzeitig wollen wir den Bürgern einen Leitfaden an die Hand geben, der ihnen helfen kann, ihr ganz persönliches Vermächtnis in Bezug auf Krankheit und Tod auszudrücken“, unterstrich der Gesundheitslandesrat. In diesem Sinne hat das Gesundheitsressort die neue Broschüre „Patientenverfügung“ herausgegeben. Sie wurde vom Landesethikkomitee und einer eigenen Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Die Broschüre bietet wichtige Informationen zur Vorausplanung und gibt Formulierungshilfen an die Hand. Mit Hilfe eines Vordrucks ist sie ein Leitfaden für die Erstellung einer Patientenverfügung.

Gemäß den Bestimmungen der Verfassung und des ärztlichen Ehrenkodexes können Ärzte niemals etwas machen, ohne zuerst die Zustimmung der Patientin oder des Patienten eingeholt zu haben. Deshalb hat sich allgemein der so genannte „Informed Consent", auf deutsch die „Einwilligung nach Aufklärung“ als verbindliche Norm durchgesetzt. Es bedeutet, dass ein Patient mit Unterstützung des medizinischen Personals immer entscheiden kann, ob er die Zustimmung zur Einleitung oder zur Fortführung der medizinischen Behandlungen gibt oder nicht.

„Die Patientenverfügung steht in diesem Zusammenhang und hier setzt das Gesundheitswesen unterstützend ein, im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch des gesamten Gesundheitspersonals“, erklärte Landesrat Theiner.

Um Betroffene unterstützen zu können, hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Landesethikkomitees um Primar Herbert Heidegger das Projekt „Gesundheitliche Vorsorgeplanung und Patientenverfügung“ auf den Weg gebracht. „Die schriftliche Patientenverfügung soll zu einem festen Bestandteil in dem werden, was wir in Südtirol als System der gesundheitlichen Vorsorgeplanung aufbauen wollen“, unterstrich Heidegger.  Maria Habicher vom Amt für die Weiterbildung des Gesundheitspersonals hob hervor, dass Pflegepersonal, Hausärzte, behandelnde Ärzte im Krankenhaus, Altersheime usw. in die Vorsorgeplanung mit eingebunden würden. Kurse und Schulungen für die Ärzteschaft würden vom Gesundheitsressort veranstaltet. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Broschüre gaben Universitätsprofessor Carlo Casonato als Spezialist auf dem juridischen Bereich der Bioethik und Primar Thomas Lanthaler vom Krankenhaus Innichen weitere fachliche Einblicke in das Thema, das die persönlichsten Überzeugungen und Entscheidungen von Menschen berührt.

SAN

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