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Schilderstreit zu Ende: Vereinbarung zwischen LH Durnwalder und Minister Fitto

(LPA) Einen Schlussstrich unter den Streit über die Wegebeschilderung haben Landeshauptmann Luis Durnwalder und Regionenminister Raffaele Fitto gezogen. Im heute (22. September) unterzeichneten Abkommen ist vorgesehen, dass Gemeinden und Ortschaften zwei- bzw. dreinamig bezeichnet, erklärende Begriffe übersetzt, aber sonst die historisch gewachsenen Orts- und Flurnamen verwendet werden.

Schlussstrich unter Schilderstreit: LH Durnwalder und Minister Fitto haben heute das entsprechende Abkommen im Regierungskommissariat in Bozen unterzeichnet (Foto: LPA/Pertl)

Damit Wanderer und Bergsteiger sich in Südtirols Bergwelt zurechtfinden, bringt der Alpenverein Südtirol (AVS) 73.000 Wegweiser im ganzen Land an. 36.000 davon stehen bereits, von denen wiederum rund 1500 von den Ordnungskräften als nicht ordnungsgemäß betrachtet worden sind. Für sie - und darüber hinaus für alle mit öffentlichen Beiträgen angebrachten Schilder - haben Landeshauptmann Durnwalder und Minister Fitto nun eine Lösung gefunden. "Es handelt sich um einen Kompromiss, für den beide Seiten aufeinander zugegangen sind", so Durnwalder heute. Es gebe, so der Landeshauptmann, weder Sieger noch Verlierer, stattdessen aber eine pragmatische Lösung des Schilderstreits. "Eine Lösung, die garantiert, dass sich jeder im Gebirge zurechtfinden kann, gleichzeitig aber sicherstellt, dass historische Ortsnamen nicht übersetzt werden", so Durnwalder.

"Ziel der Regierung war, in Zusammenarbeit mit dem Land eine Lösung in dieser Frage zu finden", so Regionenminister Fitto heute in Bozen. Man habe dabei die Tradition des Landes respektieren wollen: "Nicht übersetzbare Namen sollten auch nicht übersetzt werden", so Fitto, der darüber hinaus betonte, dass das getroffene Abkommen nichts mit der gegenwärtigen politischen Situation in Italien zu tun habe.

Geeinigt haben sich Durnwalder und Fitto auf drei Grundsätze. So werden alle übersetzbaren Hinweise künftig in beiden oder in allen drei Sprachen auf den alpinen Wegweisern aufscheinen. Zudem werden Örtlichkeiten zwei- bzw. dreinamig bezeichnet, wenn die Bezeichnungen von der Bevölkerung gebraucht werden. Alle übrigen Orts- und Flurnamen werden dagegen in ihrer historisch gewachsenen deutschen oder ladinischen Form angegeben, wobei auch hier erklärende Wortbestandteile - etwa "Alm", "See", "Berg" oder "Bach" - übersetzt werden.

Was die rund 1500 beanstandeten Wegweiser betrifft, so kümmert sich darum eine vierköpfige Kommission, die innerhalb von 15 Tagen ernannt wird. Staat und Land werden je zwei Vertreter in diese Kommission entsenden, ihre Aufgabe ist, die strittigen Wegweiser unter die Lupe zu nehmen, um Staat und Land Lösungsvorschläge vorsetzen zu können. Die beiden Vertragsparteien werden über diese Vorschläge ebenso zu entscheiden haben, wie über eventuelle Fälle, in denen die Kommission zu keiner Einigung kommt.

Falls Schilder ergänzt oder ausgetauscht werden müssen, soll dies in "einem angemessenen Zeitraum" geschehen, jedenfalls aber noch innerhalb der Wandersaison 2013. Für den Austausch zeichnet das Land verantwortlich. Zudem ist es auch das Land, das sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich der AVS beim Anbringen der noch ausständigen rund 37.000 Wegweiser an die Grundsätze der Vereinbarung zwischen Durnwalder und Fitto hält.

Landeshauptmann Durnwalder hat heute Wert auf die Feststellung gelegt, dass das Abkommen ausschließlich die Wegebeschilderung betreffe. "Es lässt die Zuständigkeit des Landes bzw. des Landtags in Sachen Toponomastik unangetastet", so Durnwalder. Regionenminister Fitto wird das heute unterzeichnete Abkommen am Freitag dem Ministerrat in Rom vorlegen. Damit wird der vor zwei Monaten offiziell eröffnete Streitfall zwischen Staat und Land beigelegt.

chr

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