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Warnschutzkleidung für Radfahrer ab morgen Pflicht

LPA - Radfahrer müssen ab morgen, 12. Oktober, wenn sie außerhalb der Ortszentren unterwegs sind, abends und nachts rückstrahlende Sicherheitswesten bzw. Träger tragen.

Radfahrer sollten sich bis morgen mit reflektierenden Sicherheitswesten oder -trägern ausrüsten. Das Landesamt für Führerscheine macht darauf aufmerksam, dass laut neuer Straßenverkehrsordnung ab morgen, 12. Oktober, für Radfahrer die Pflicht gilt, abends und nachts rückstrahlende Sicherheitswesten bzw. Träger zu tragen, sobald sie sich außerhalb der Ortszentren bewegen. Getragen werden muss die Warnschutzkleidung ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang, also von der Dämmerung bis zum Morgengrauen.

Auch tagsüber tragen muss man die Warnwesten oder -träger dann, wenn man mit dem Rad durch einen Tunnel fährt.

Die verwendete Warnschutzkleidung muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen bzw. mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 ausgestattet sein. Die Kennzeichnung ist mit einem Aufnäher an der Innenseite der Kleidung angebracht. Beim Erwerb sollte man also auf diese Kennzeichnung achten.

Die Sanktion bei Nichteinhalten der Norm beträgt 23 Euro.

SAN

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