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Landesregierung regelt Betrieb von Solarien

Den Betrieb von Solarien hat die Landesregierung heute (18. Oktober) neu geregelt. Demnach gilt für drei der vier Solarien-Kategorien künftig eine Genehmigungspflicht, nur eine Kategorie - jene, in die die Hotelsolarien fallen - bleibt indes von der Pflicht ausgenommen.

Je nach Strahlungsintensität und anderen auch gesundheitlich relevanten Faktoren werden die Solarien in vier Kategorien eingeteilt, für deren Betrieb es künftig unterschiedliche Regelungen geben wird. "Für die Kategorien 1, 2 und 4 schreiben wir eine Prüfung und die Genehmigung des Betriebs eines Solariums vor", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Von dieser Pflicht ausgenommen bleibt die Kategorie 3, in die die Hotelsolarien fallen. "Voraussetzung ist allerdings, dass die hoteleigenen Solarien nur Hausgästen zur Verfügung stehen", so Durnwalder. 

chr

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