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Verantwortlichkeit im Kinder- und Jugendschutz

LPA - Fragen zur Verantwortlichkeit im Kinder- und Jugendschutz standen bei einer Fachtagung des Landesamtes für Familie, Jugend und Familie heute, 28. Oktober, in Bozen im Mittelpunkt. Ziel der Tagung war es, die professionelle, zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit der entsprechenden Fachkräfte im Sozialwesen aufzuzeigen, die Kompetenzen in diesem Bereich zu stärken und Netzwerke zu knüpfen.

Bei der Tagung zur Verantwortlichkeit im Kinder- und Jugendschutz (FOTO:LPA/Pertl)

Kinder- und Jugendschutz fordert von den Mitarbeitern im Sozialwesen Wissen und Professionalität, aber auch gleichzeitig Qualität und Sensibilität, hieß es bei der Tagung. Komplexe Fälle, Veränderungen im Sozialwesen oder mangelnde Zeit- oder Finanzressourcen lassen manchmal Unsicherheit aufkommen, wie vorgegangen oder entschieden werden soll. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialwesen müssen deshalb in ihrem täglichen Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz motiviert und gestärkt werden“, sagt dazu Soziallandesrat Richard Theiner.

Leitlinien könnten eine Unterstützung bei Entscheidungen sein und für mehr Klarheit sorgen, unterstrich Isabella Mastropasqua, die im Vorstand der nationalen Berufskammer der Sozialassistenten sitzt. Sie stellte den deontologischen Verhaltenskodex, der 2009 erneuert wurde, genauer vor. Zudem ging sie auf die im Frühling 2010 von der nationalen Berufskammer herausgegebenen Leitlinien zur Regelung der Hilfsprozesse und der Entfernung von Minderjährigen ein.

Auf die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Diensten als Unterstützung für die Fachkräfte verwies Simonetta Cavalli, die ebenfalls im Vorstand der nationalen Berufskammer der Sozialassistenten vertreten ist. Sie zeigte Ängste, Schwierigkeiten und Bedürfnisse der Personen auf, die im Sektor Kinder- und Jugendschutz arbeiten.

Die Staatsanwältin Donatella Marchesini berichtete über die Rolle der Staatsanwaltschaft beim ordentlichen Gericht sowie über die Funktionen der von ihr koordinierten Arbeitsgruppe „schwache Kategorien“, also Frauen und Minderjährige, die Opfer von Gewalt sind. Die Maßnahmen der Sozialdienste würden in diesem Bereich besonders gebraucht ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Sozialdiensten, so Marchesini.

Die Tagungsunterlagen gibt es in Kürze auf der Webseite der Landesabteilung Familie und Sozialwesen unter www.provinz.bz.it/sozialwesen/.

 

SAN

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