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Provisorische Fahrerlaubnis jetzt erst nach bestandener Theorie-Prüfung

LPA - Für Führerscheinansuchen gilt ab morgen, 11. November, eine neue Regelung: Die provisorische Fahrerlaubnis für den B-Führerschein (foglio rosa) wird laut dem neuen Straßenverkehrskodex künftig erst nach bestandener theoretischer Fahrprüfung ausgehändigt. Mobilitätslandesrat Thomas Widmann wertet dies als einen Schritt hin zu mehr Sicherheit.

Bisher wurde die provisorische Fahrerlaubnis bereits kurz nach der Antragstellung automatisch ausgestellt. Führerscheinanwärter können sich nun erst dann ans Steuer setzen, nachdem sie sich eingehend mit den Verkehrsvorschriften befasst haben und sich ein Mindestmaß an technischem und theoretischem Wissen angeeignet haben. Mobilitätslandesrat Widmann begrüßt die Tatsache, dass sich Führerscheinanwärter zunächst ein Grundwissen über das Verhalten im Straßenverkehr aneignen und er sieht darin „einen Schritt hin zu mehr Sicherheit für Führerscheinneulinge und speziell für jugendliche Fahranfänger“. Sich ohne jedes Vorwissen ans Lenkrad zu setzen und drauflos zu fahren, sei im Straßenverkehr heutzutage nicht zu verantworten, sagt Widmann.

Damit Führerscheinanwärter sich ans Lenkrad setzen können und erste Fahrten absolvieren können, gilt ab jetzt folgendes zu berücksichtigen: Bestandene theoretische Prüfung, die Anbringung eines großen „P“ (für „principiante“ – Anfänger) am Fahrzeug, Begleitung einer Person, die nicht älter als 60 Jahre sein darf und seit mindestens zehn Jahren im Besitz des B-Führerscheins oder einer höheren Führerscheinkategorie (C oder D) ist.

SAN

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