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Straßen: Winterausrüstung bei schlechter Witterung Pflicht - Sicherheit

Wer bei Schneefall, schneebedeckter Fahrbahn oder Eisbildung mit seinem Fahrzeug auf Staats- und Landesstraßen in Südtirol unterwegs ist, muss dieses mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet haben. Die entsprechende Verordnung tritt am Montag, 15. November, in Kraft und ist heute (12. November) von Landesrat Thomas Widmann vorgestellt worden.

Kombination aus vier Schildern: Die Warnung vor Schneeräumfahrzeugen und der Hinweis auf Winterausrüstungs-Pflicht

Der Landesrat erinnerte dabei daran, dass der Straßenverkehr bei 18- bis 25-Jährigen nach wie vor als Todesursache Nummer eins gelte und das Gefahrenpotential im Winter noch größer sei, als im Sommer: "Ich appelliere deshalb an alle Autofahrer, im Winter unbedingt mit Winterreifen unterwegs zu sein", so der Landesrat. Diese zeichneten sich nicht nur durch ein geeignetes Profil, sondern auch eine eigene Reifenmischung aus, wodurch der Bremsweg deutlich verringert werde. "Tests haben gezeigt, dass der Bremsweg eines Autos, das mit Winterreifen ausgestattet ist, bei niedrigen Temperaturen aber trockener Fahrbahn um sieben Meter kürzer ist, als jener eines Autos ohne geeignete Bereifung", so Widmann. Oder anders: Während das Auto mit Winterreifen schon steht, ist jenes ohne noch mit 30 Stundenkilometern unterwegs - "genug für einen Totalschaden, genug auch für Verletzungen", so der Landesrat.

Neben dem Appell an die Vernunft der Autofahrer setzt die Landesregierung auf die Straßenverkehrsordnung, die es den Straßenbetreibern ermöglicht, eigene Regelungen für den Winter zu erlassen. Das Land tut dies für das gesamte Netz der Staats- und Landesstraßen in Südtirol (ausgenommen sind demnach die Autobahnen und die Gemeindestraßen) mit der Verordnung Nr. 1318, die am kommenden Montag in Kraft tritt. Sie sieht die generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht für alle Fahrzeuge bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung vor. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt die Winterreifen-Pflicht für mindestens eine Antriebsachse.

"Es genügt nicht, eine solche Regelung zu erlassen, sie muss den Autofahrern auch - das ist Vorschrift - zur Kenntnis gebracht werden", erklärt Paolo Montagner, Direktor des Landesstraßendienstes. Demnach sind entlang aller Staats- und Landesstraßen entsprechende Hinweisschilder angebracht worden. Diese bestehen aus einer Kombination vier einzelner Schilder: dem Gefahrenzeichen, einem Zeichen mit einer Schneeflocke und einem Schneepflug, einem Gebotsschild, das einen Reifen mit Schneekette zeigt, sowie dem Schild mit der Aufschrift "bei Schnee oder Eis".

"Die ersten beiden Schilder weisen darauf hin, dass bei Schneefall Räumfahrzeuge unterwegs sind, die wegen ihrer Breite und wegen der Streumaschine an sich schon eine Gefahrenquelle darstellen", so Montagner. Die beiden letzteren Schilder verweisen dagegen auf die Pflicht, bei Schnee oder Eis auf Winterreifen oder mit Schneeketten unterwegs zu sein. "Wer dies missachtet, muss mit einer Strafe rechnen und zudem mit dem Verbot weiterzufahren", so der Abteilungsdirektor. Ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens dieser Regelung gibt's normalerweise nicht, vielmehr gilt die Pflicht von dem Tag an, an dem die Schilder sichtbar an der Straße stehen. "Dies ist meist ab Oktober der Fall, wenn die Straßenwärter die über den Sommer von der Straße abgewandten Schilder wieder umdrehen", so Montagner.

Auch er hat heute im Übrigen einen Appell an die Vernunft der Autofahrer gerichtet, frühzeitig Winterreifen zu montieren: "Es kann nicht verlangt werden, dass wir die Straßen ständig schneefrei halten", so der Abteilungsdirektor, "das wäre reine Geldverschwendung und würde die Umwelt durch die dann notwendigen Salzstreuungen über die Maßen belasten."

chr

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