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Beschlüsse der Landesregierung

Die Idee mit dem goldenen Haar der Dolasilla am Neunerkofl bei St. Vigil ist dazu verurteilt, Idee zu bleiben: die Landesregierung hat sich bei der heutigen Sitzung der Meinung des Landeshauptmanns Dr. Durnwalder angeschlossen und hat sich gegen die Verwirklichung ausgesprochen. Darüber und über etliche andere Beschlüsse hat der Landeshauptmann bei der anschließenden Pressekonferenz berichtet.

Kein Goldhaar der Dolasilla

"Noch ist die Zeit nicht gekommen, daß wir es nötig haben, unsere schönen Berge anzustreichen" und "wenn wir gelegentlich schon Schwierigkeiten haben, Farbe aufzutreiben für einen Gartenzaun, dann ...", kommentierte der Landeshauptmann die Entscheidung der Landesregierung, das von einigen gewollte "Kunstwerk" am Neunerkofl nicht verwirklichen zu lassen. Er teilte auch mit, daß ihm heute eine neue Idee im Sinne der Bekanntmachung der Sagenwelt Ladiniens unterbreitet worden ist. Um was es sich dabei handelt, sagte er nicht; "der Vorschlag wird überprüft werden".

Zur nun abgelehnten Mal-Aktion sagte der Landeshauptmann auch noch etwas anderes: Was für die "Künstler" gilt, muß auch für jene "Umweltschützer" gelten, die gegen irgend etwas protestieren, indem sie Felsen beschmieren, siehe den seinerzeitigen Protest gegen den Ausbau des Bozner Flughafens ... (an einem Felsen hoch über Bozen ist noch immer das weiße Bild eines durchgestrichenen Flugzeugs ersichtlich).

 

Keine Mitarbeit mit Alpen-Adria

So wie das Land Südtirol (und auch die Provinz Trient) seit Jahrzehnten Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arge-Alp ist, ist die Region Trentino-Südtirol seit Jahren Mitglied der Alpen-Adria, obgleich sie in all den wesentlichen Bereichen ja keine Zuständigkeit und somit keine Möglichkeit hat, eventuell getroffene Abmachungen usw. zu unterzeichnen. Weil dem so ist, hat der Präsident der Region (erst) jetzt an das Land Südtirol den Antrag gestellt, zu den Tagungen der Alpen-Adria eigene Vertreter zu entsenden. Das Thema ist bei der heutigen Sitzung zur Sprache gekommen, und die Landesregierung hat folgendermaßen entschieden: Wir, Land Südtirol, bleiben bei der Arge-Alp; wenn schon, dann müßten wir selbst Mitglied der Alpen-Adria werden. Der Region gibt sie den Ratschlag, als Mitglied von der Alpen-Adria auszutreten, weil sie ja nichts zu vertreten hat; wenn schon, dann könnte sie als Beobachterin mit dabei sein.

 

Kollektivverträge

Nach langen Verhandlungen zwischen Landesverwaltung und Gewerkschaften sind ein paar Kollektivverträge so weit herangereift, daß sie unterzeichnet werden können. Die Landesregierung hat sich heute laut Mitteilung des Landeshauptmanns sehr lange mit einzelnen Themenbereichen befaßt.

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, daß die Angestellten aller öffentlichen Körperschaften (Land, Gemeinden, Sanitätseinheiten, Gemeinden, Gemeindenkonsortien usw.) nach gleichen Kriterien entlohnt werden, zumal "die Finanzierung aus dem Topf der Steuergelder erfolgt und weil diese Angestellten allesamt für das Gemeinwohl arbeiten". Die langen Verhandlungen in den vergangenen Monaten haben zu einem Ergebnis geführt, das von der Landesregierung heute genehmigt wurde und nach Meinung des Landeshauptmanns einen Kompromiß zwischen Land und Gewerkschaften darstellt.

Was den besoldungsrechtlichen Teil des Vertrags betrifft, gilt im Prinzip, daß für die Jahre 2000, 2001, 2002 und auch 2203 keine Gehaltsaufbesserung gewährt wird, sondern nur die Inflation (im Ausmaß von etwa 2,7 Prozent) ausgeglichen wird (die genauen Zeitabschnitte und genauen Prozentsätze sind klar festgelegt), wobei schon die Erhöhung um nur einen Prozent allein für das Land Millionenbeträge (in Euro natürlich) ergibt.

Außerdem können jetzt 10 % der Angestellten (bisher waren es 8 %), die ganz besondere Aufgaben zu erledigen haben, mit zusätzlich 3 bis 6 Gehaltsvorrückungen belohnt werden; und 8 % der Angestellten (bisher 6 %), die Arbeiten verrichten, die eigentlich in die nächsthöhere Ebene fallen würden, können in die nächsthöhere Gehaltsstufe eingereiht werden; Väter und Mütter, die zwecks Kindererziehung 31 Monate Freistellung haben können, können jetzt, auf Antrag der Gewerkschaften, ein anderes Modell wählen: 24 Monate Freistellung und einen bestimmten Prozentsatz des Gehaltes (ein Modell, das für das Land in finanzieller Hinsicht günstiger ist, aber dem Zweck der Freistellung, das heiß Kindererziehung, nicht so recht gerecht wird, wie Dr. Durnwalder unterstrich); 20 % der Sekretariatsassistenten/innen, die nicht nur die üblichen Schreibarbeiten erledigen, können in die 5. anstatt in die 4. Gehaltsebene eingestuft werden.

Weiters sind in diesem Kollektivvertrag noch einige Grundsätze enthalten, die in den Einzelheiten jedoch in den je eigenen Bereichsverträgen geregelt werden müssen: flexible Arbeitszeit, Bildungsurlaub (wenn ein Angesteller vier Jahre lang auf 20 % seines Gehalts verzichtet, kann er das fünfte Jahr, bei ebenfalls 80 % seines Gehalts, frei nehmen) usw.

Genehmigt wurde auch der neue Vertrag für die (15) Schulinspektoren, der neben Gehaltsangleichungen auch genaue Regelungen der Inspektionsaufgaben und Arbeitsverpflichtungen enthält.

Der Kollektivvertrag für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen wurde von der Landesregierung heute nur zum Teil genehmigt; bei etwa 20 % der Punkte gibt es noch Meinungsverschiedenheiten, über die noch mit den Gewerkschaften verhandelt werden muß.

 

22 Sozialwohnungen in Meran

Dem Wohnbauinstitut ist es schier unmöglich, in Meran auf "normale" Art und Weise und in vernünftigem Zeitraum zu dringend benötigten Sozialwohnungen zu kommen. Weil dem so ist, hat es sich dazu entschlossen, in der Romstraße ein ganzes Haus mit insgesamt 22 Wohnungen anzukaufen, wobei sich allerdings ein Problem ergeben hat: der geforderte Kaufpreis liegt über dem amtlichen Schätzwert. Damit das Institut aber trotzdem kaufen kann, braucht es laut geltenden Bestimmungen die Zustimmung der Landesregierung. Diese hat heute diese Zustimmung gegeben.

Der Kaufpreis liegt bei 1910,89 Euro, "wobei wir diesen Preis nur bekommen haben, weil wir das ganze Haus kaufen" (Dr. Durnwalder).

 

Förderung für weibliche Unternehmer

Das Staatsgesetz Nr. 215 vom Jahre 1992 sieht vor, daß über einen Wettbewerb Unternehmerinnen Prämien gewährt werden können, wenn diese ganz besondere Initiativen an den Tag legen. Weil in all diesen Jahren erst eine einzige Frau aus Südtirol auf diesem Wege zu einer Prämie gekommen, nimmt jetzt das Land selbst die Dinge in die Hand: Die Landesregierung schreibt alljährlich einen Wettbewerb zur Förderung des weiblichen Unternehmertums aus und stellt dafür eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Unternehmerinnen mit besonderes kreativen Ideen können sich am Wettbewerb beteiligen; eine fünfköpfige Kommission überprüft die eingereichen Projekte und vergibt – eventuell – Prämien; je Projekt können höchstens 50 Prozent des zugelassenen Betrags (zugelassener Höchstbetrag: 750.000 €) an Prämie gewährt werden und auf jeden Fall nicht mehr als 100.000 €.

 

Wiedergewinnung des "Weißen-Kreuz-Geländes"

Der ehemalige Sitz des Weißen Kreuzes in der Bozner Fagenstraße ist seit der Übersiedlung des Rettungsvereins in die neue Struktur beim Krankenhaus in Moritzing frei. Weil es sich um ein "sehr brauchbares" Gelände und zudem in sehr günstiger Lage handelt, haben sich schon viele (private) Bewerber eingefunden. Die Landesregierung will es jedoch auf alle Fälle für öffentliche Einrichtungen nützen, "die wir gerade in dieser Zone dringend brauchen", so Dr. Durnwwalder. Heute hat sie das entsprechende Raumprogramm genehmigt: es sollen vier Kindergartensektionen (zwei deutsche und zwei italienische) untergebracht werden, 40 Wohnungen für soziale Zwecke (30 Altenwohnungen und ein Wohnheim für psychisch Kranke mit 12 Betten). Gesamtkosten: rund 5,838 Mio. €. Über die weiteren Schritte muß jetzt mit der Gemeinde Bozen verhandelt werden.

VA

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