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Beiträge im sozio-sanitären Bereich: Ansuchen bis 31. Jänner

LPA - Noch bis zum 31. Jänner haben in Südtirol tätige Vereinigungen Zeit, um ihr Beitragsgesuch für Maßnahmen im sozio-sanitären Bereich beim Landesamt für Krankenhäuser in Bozen einzureichen. Darauf macht das Ressort von Landesrat Richard Theiner aufmerksam.

Beiträge für Maßnahmen im sozio-sanitären Bereich laut Landesgesetz 2/1977 können bis 31. Jänner 2010 um 12 Uhr beim Amt für Krankenhäuser, in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen eingereicht werden. Alle Vereinigungen, die in Südtirol tätig sind und deren Ziel es ist, die Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem individuellen und kollektiven Gesundheitszustand zu erziehen, können um einen Beitrag für Maßnahmen im sozio-sanitären Bereich ansuchen.

Wer die genauen gesetzlichen Bestimmungen durchsehen oder die notwendigen Formulare herunterladen möchte, wird im Internet unter: www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004781.

Entgegen genommen werden die Anträge beim Amt für Krankenhäuser im dritten Stock (Zimmer 366) des Landhauses 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen. Für eine bessere Organisation werden die Vereinigungen gebeten vorher einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvormerkung - für einen Termin ab dem 11. Jänner 2011 - kann zwischen 20. Dezember 2010 und 5. Jänner 2011 unter der Rufnummer 0471 418050 oder der E-Mail-Adresse: amt.fuer.krankenhaeuser@provinz.bz.it erfolgen.

SAN

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