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Schwierigkeiten für polnische Erntehelfer

LPA - Viel Aufregung herrscht derzeit um die Sichtvermerke zur Einreise von polnischen Erntehelfern nach Italien. Rund 80 Arbeitnehmern ist in den vergangenen Tagen der Einreisesichtvermerk von der italienischen Botschaft in Warschau verweigert worden. Südtiroler Arbeitgeber, welche eine Arbeitsgenehmigung für Erntehelfer aus Polen erhalten haben, sollten sich informieren, ob das Konsulat deren Einreise genehmigt hat.

Vor allem die Anträge um Arbeitsgenehmigungen, die von den Arbeitsgebern zwischen November 2001 und Februar 2002 eingereicht wurden werden besonders häufig abgelehnt. Als Grund für die Verweigerung des Sichtvermerks zur Einreise nach Italien hat die Botschaft formelle Mängel bei den Arbeitsgenehmigungen angegeben, weil sie vor der Zuweisung der Kontingente ausgestellt wurden.

Der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, bezeichnet dieses Argument als fadenscheinig, auch weil alle anderen Botschaften und Konsulate die Sichtvermerke ordnungsgemäß erteilen. "Leider sitzt die Botschaft am längeren Hebel und die Zeit drängt, weshalb das Beharren auf Justamentstandpunkte oder gar die Beschreitung des Rechtswegs keinen Zweck hat", erklärt Sinn. "Wir werden deshalb in all diesen Fällen die Arbeitsgenehmigung noch einmal ausstellen." sagt der Abteilungsdirektor. Dazu benötigt das Arbeitsamt aber einen neuen Antrag von Seiten der Arbeitgeber, weil das bisherige Verfahren von der Botschaft als abgeschlossen betrachtet wird.

Die Abteilung Arbeit der Landesverwaltung ruft deshalb alle Arbeitgeber und Landwirte, welche eine Arbeitsgenehmigung für Erntehelfer aus Polen erhalten haben auf, sich beim Arbeitnehmer zu informieren, ob das Konsulat die Einreise genehmigt oder abgelehnt hat. Im letzteren Fall sollen sich die Arbeitgeber an das zuständige Arbeitsamt wenden und einen neuen Antrag um Arbeitsgenehmigung stellen. Dabei genügt für die gesamte benötigte Dokumentation der Hinweis, dass diese bereits im Arbeitsamt aufliegt. Die Arbeitsämter werden dann die Arbeitsgenehmigung so schnell als möglich ausstellen, damit die Einreise der Arbeitnehmer noch rechtzeitig zum Erntebeginn erfolgen kann.

SAN

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