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Behindertenbetreuer: Kein Zweisprachigkeitsnachweis, kein neuer Vertrag

Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Sitzung (30. Dezember) mit der Situation der Behindertenbetreuer ohne Zweisprachigkeitsnachweis befasst. Ab dem kommenden Jahr werden die Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsvertrag nach Vertragsende nicht mehr angestellt. Laut Landeshauptmann Luis Durnwalder sind neun Behindertenbetreuer von dieser Maßnahme betroffen.

Die Landesregierung ist auch Aufsichtsorgan über Gemeinden und Gebietskörperschaften. In dieser Funktion hat sie sich auf ihrer heutigen Sitzung mit der Situation der bei den Gemeinden bzw. Bezirkskörperschaften zeitlich befristet angestellten Behindertenbetreuer befasst, die über keinen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen.

Das Problem geht auf das Jahr 2001 zurück, als die Behindertenbetreuer personalrechtlich an Gemeinden und Bezirksgemeinschaften überstellt worden sind. Seit damals muss der Nachweis der Zweisprachigkeit erbracht werden, wenn das Personal unbefristet beschäftigt wird. Zahlreiche Mitarbeiter ohne Zweisprachigkeitsnachweis haben in einem befristeten Arbeitsverhältnis weitergearbeitet und waren so von der Pflicht des Zweisprachigkeitsnachweises befreit.

2008 ist auch für die befristet Angestellten der verpflichtende Zweisprachigkeitsnachweis eingeführt worden. Mit Jahresbeginn 2011 ist nun auch die Übergangsfrist abgelaufen, in der die Behindertenbetreuer den Zweisprachigkeitsnachweis erwerben konnten. „Insgesamt 46 Betreuer haben die Zweisprachigkeitsprüfung nicht absolviert, die notwendig ist, um in der bisherigen Besoldungsstufe eingestuft zu werden, neun von diesen 46 Personen haben überhaupt keinen Zweisprachigkeitsnachweis vorzuweisen. Diese neun Leute werden keinen neuen Vertrag erhalten“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung.

ohn

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