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Landesregierung: Kurverwaltung, Autobahnausfahrt und Holzlagerstätten

Auf ihrer letzten Sitzung im Jahr 2010 hat die Landesregierung auch den Verwaltungsrat der Kurverwaltung Meran ernannt, die urbanistischen Voraussetzungen für den Autobahnanschluss Brixen Süd geschaffen, den Aufschub von Brandschutzmaßnahmen in touristischen Betrieben erlassen sowie die Errichtung von Holzlagerstätten normiert.

Neuer Verwaltungsrat für Kurverwaltung Meran

Die Landesregierung hat heute den zwölfköpfigen Verwaltungsrat und den dreiköpfigen Aufsichtsrat der Kurveraltung Meran erneuert. Je sechs Verwaltungsräte gehören der deutschen und italienischen Sprachgruppe an. Der Verwaltungsrat wird auf fünf Jahre ernannt. Dem neuen Verwaltungsrat gehören Merans Bürgermeister Günther Januth als Rechtsmitglied an, weitere Mitglieder sind Andrea Casolari, Ingrid Hofer, Alex Meister, Diego Cavagna, Mario Pirone, Joachim Ellmenreich, Clara Martone, Andreas Laimer, Thomas Aichner, Paolo Deflorian und Barbara Passarella an. Der Aufsichtsrat besteht hingegen aus Armin Hilpold, Renzo Zadra und Waltraud Kofler und ist auf drei Jahre bestellt.

Brandschutzmaßnahmen in Hotels und Gastbetrieben aufgeschoben

Die neuen Brandschutzmaßnahmen in touristischen Betrieben müssen auch in Südtirol, gleich wie im übrigen Staatsgebiet, erst bis zum Jahresende 2011 umgesetzt werden. Dies hat die Landesregierung auf ihrer Sitzung heute Donnerstag beschlossen.

Brixen Süd: Autobahnausfahrt wird komplettiert

Südlich von Brixen soll aus dem derzeitigen Halbanschluss eine vollständige Autobahnausfahrt werden. Die Landesregierung hat heute die dazu notwendige Änderung des Bauleitplanes beschlossen. Derzeit ist die Ausfahrt Brixen Süd der Brennerautobahn nur in eine Richtung befahrbar. Durch den Ausbau des derzeitigen Halbanschlusses zu einer Vollausfahrt erwartet man sich eine attraktive Anbindung der Industriezone Brixen in Richtung Süden. Dadurch wird die Staatsstraße zwischen Brixen und Klausen entlastet.

Energieeinsparung: Standard B für neue Gebäude

Wer in Südtirol künftig ein neues Haus baut, muss den Klimahaus-Standard B einhalten. Die entsprechende Regelung hat die Landesregierung heute beschlossen. Bisher galt für Neubauten, dass sie den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie C des Klimaausweises, also sieben Liter Heizöl pro Quadratmeter, nicht überschreiten dürfen. In Zukunft dürfen neue Häuser nur noch fünf Liter Heizöl pro Quadratmeter Heizwärmebedarf  aufweisen. „Natürlich passen wir auch das Anreiz- bzw. Fördersystem an die neuen Bestimmungen an. Der fünfprozentige Kubaturbonus, der bisher bei der Verbesserung der Gebäudequalität von Kategorie C auf Kategorie B anfiel, wird gestrichen. Ersetzt hingegen ein Gebäude der Kategorie A eines der Kategorie B gibt es den Kubaturbonus weiterhin“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Holzlagerstätten erst ab drei Hektar Wald

Auch mit den Holzlagerstätten hat sich die Landesregierung heute beschäftigt. Diese dürfen errichtet werden, wenn der Grundbesitzer eine Waldfläche von mindestens drei Hektar besitzt und dieser Wald eine zusammenhängende Fläche bildet. Ist die Waldfläche kleiner, muss der Holzlagerplatz an der Hofstelle errichtet werden. Landeshauptmann Durnwalder begründet diese Regelung damit, dass auf diese Weise der Zersiedelung Einhalt geboten werden soll.

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