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Finanzielle Sozialhilfe und Tarife der Sozialdienste für 2011

LPA - Auch für 2011 hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Richard Theiner den Grundbetrag für die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe sowie die Tarife der an die Bezirksgemeinschaften und Gemeinden delegierten Sozialdienste neu festgelegt. Für die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe und für eine ganze Reihe von Tarifen gibt es seit 1. Jänner eine Inflationsanpassung von zwei Prozent.

Durch die Anpassungen im Bereich der Finanziellen Sozialhilfe werden die Beträge für Leistungen wie das Soziale Mindesteinkommen oder der Beitrag für Miete der Inflation angeglichen.

Bei einigen spezifischen Tarifen sind Anpassungen über die Inflationsrate hinaus vorgesehen. Durch die Auszahlung des Pflegegeldes, welches ausdrücklich dazu da ist, die Ausgaben für Betreuungstätigkeit abzudecken, hat sich die finanzielle Verfügbarkeit der Familien mit pflegebedürftigen Personen deutlich verbessert, heißt es aus dem Ressort für Sozialwesen.

Um ein Gleichgewicht zwischen der finanziellen Situation der Familien und bestimmten Tarifen, die direkt mit dem Pflegegeld zusammenhängen, zu schaffen, wurden die Tarife nun von der Landesregierung angepasst; dies vor allem um eine sozial ausgeglichene Tarifpolitik zu schaffen und auch weiterhin ein qualitatives Dienstangebotes zu gewährleisten. „Um Dienste ausbauen zu können, muss das für die Pflege bestimmte Geld auch in angemessener Weise in die Finanzierung dieser Dienste einfließen“ erklärt der Direktor der Abteilung Familie und Sozialwesen Karl Tragust.

Die Sinnhaftigkeit dieser Anpassungen, bei Zusicherung einer sozial verträglichen und abgesprochenen Anpassung und einer mehrjährigen Entwicklungsstrategie der Dienste, wurde bei den Gesprächen zur Vorbereitung des Beschlusses auch von Gewerkschaften und Sozialverbände geteilt.

„Durch die Verfügbarkeit des Pflegegeldes und durch das nach Einkommen gestaffelte Tarifsystem, wird eine insgesamt gerechte und sozial verträgliche Beteiligung der Familien an den Kosten der Dienste gesichert“, so der Amtsdirektor für Senioren und Sozialsprengel Luca Critelli. „Einer Person in der 2. Pflegestufe, welche 900 Euro pro Monat vom Land bekommt, an 20 Tagen im Monat das Tagespflegeheim besucht und dafür pro Tag 18 Euro bezahlt, also insgesamt 360 Euro, verbleiben vom Pflegegeld 540 Euro für die restliche Pflegetätigkeit, wobei sie an allen Wochentagen im Monat bereits betreut ist“, bringt Critelli als Beispiel.

SAN

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