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Aus der Sitzung der Landesregierung

LPA - Die Zweisprachigkeitsprüfung, die Bergbauernförderung, die Bewertung der tourisitschen Entwicklung der Gemeinden und die Nutzung der Bahntrasse Bozen-Klausen-Wolkenstein waren Themen, mit denen sich die Südtiroler Landesregierung bei ihrer Sitzung, am heutigen 29. Juli befasst hat.

Zweisprachigkeitsprüfung

In vier Punkten sollen die Richtlinien zur Durchführung der Zweisprachigkeitsprüfung abgeändert werden. Im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat hat die Landesregierung heute eine Angleichung der maximalen Prüfungsdauer des schriftlichen Teils der Zweisprachigkeitsprüfung der Laufbahn C an die Laufbahnen A und B beschlossen. Festgeschrieben wurde auch die Möglichkeit, aus triftigen gesundheitlichen Gründen den mündlichen Prüfungsteil zu verlegen. Bei der mündlich Prüfung wird es künftig vier Kommissare geben, die alle anwesend sein müssen. Schließlich werden die Verständnisfragen bei der Ladinischprüfung künftig in Italienisch oder Deutsch gestellt, die Kandidaten können dann nach Wahl auf Grödnerisch oder Gadertalerisch antworten. Auf der Grundlage des heute gefassten Beschlusses wird nun ein Dekret erlassen, das im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.

Bergbauernförderung

Bergbauern, deren Höfe mit über 65 Erschwernispunkten eingestuft sind, die mindestens 0,4 aber weniger als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar Fläche halten, sollen künftig beim Maschinenankauf besonders gefördert werden. Die Landesregierung verabschiedete heute Richtlinien "zur Förderung technischer Investitionen in der Landwirtschaft", die auch zusammengeschlossene landwirtschaftliche Betriebe und Bienenzüchter berücksichtigen.
Für die maschinelle Grundausstattung kann diesen Landwirten künftig ein begünstigtes Darlehen bis zu 80 Prozent oder ein Verlustbeitrag von 30 Prozent der anerkannten Kosten gewährt werden. Dadruch will die Landesregierung die Bewirtschaftung der Bergbauernhöfe erleichtern oder ermöglichen. "Die Maschinen sind teuer, ohne sie geht es aber nicht", so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung. Er warnte die Bauern aber auch eindringlich vor einer Übermechanisierung, die oft der Grund für eine "Überschuldung" sei. Südtirols Höfe sollten "naturnahe Höfe" sein und bleiben und sich nicht in kleine Industriebetriebe verwandeln. Daher sei ein Zusammenschluss zu einem Maschinenring meist sinnvoll. Die Landesverwaltung werde diese Maßnahme jährlich zusätzlich zwei bis 2,5 Millionen Lire kosten, kündigte der Landeshauptmann an.

Gemeindeneinstufung nach touristischem Entwicklungsgrad

Je höher der toruistische Entwicklungsgrad einer Gemeinde ist, desto einschränkender sind die raumordnerischen Bestimmungen. Gemessen wird die touristische Entwicklung an der Gäste-Betten-Anzahl je Einwohner: Als stark entwickelt gilt eine Gemeinde oder eine Fraktion mit mehr als einem Gästebett je Einwohner; in solchen Orten ist im touristischen Bereich nur mehr eine qualitative Erweiterung möglich. Gemeinden mit weniger als 0,3 Betten je Einwohner gelten als strukturschwach; in solchen Gemeinden oder Fraktionen können auch neue Beherbergungsstrukturen geschaffen werden. Als Änderung zur Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz hat die Landesregierung heute nach längerer Diskussion diese Einstufung auf der Grundlage der bisher geltenden Parameter neu vorgenommen bezeihungsweise aufgrund der ASTAT-Daten vom 31. Dezember 2001 aktualisiert.
Strukturschwache Gemeinden sind im Sinne des Beschlusses der Landesregierung demnach Altrei, Brenner, Branzoll, Freienfeld, Kastellbell-Tschars, Klausen (nur Latzfons), Karneid, Kurtatsch, Graun (nur Graun und Langtaufers), Neumarkt, Franzensfeste, Gargazon, Glurns, Laas, Laurein, Lüsen, Margreid, Mals, Martell, Mölten, Moos, Percha, Waidbruck, Prad, Prettau, Proveis, Ratschings (ohne Gasteig und Innerratschings), Rasen-Antholz (nur Mittertal, Niedertal, Neunhäusern und Oberrasen), Ritten (ohne Oberbozen und Klobenstein), Salurn, Innichen (ohne Hauptort), Jenesien, St. Leonhard (ohne Hauptort), St. Martin in Thurn, St. Martin i. P. (ohne Hauptort), St. Pankraz, Sarntal, Mühlwald, Schlanders, Schluderns, Terlan, Truden, Taufers i. M., Ulten, Pfatten, Pfitsch (ohne Wiesen), Ahrntal (ohne Steinhaus, St. Johann und Luttach), Gsies, Vintl, Vahrn, Vöran, Sterzin, Wengen, U. L. Frau i. W. - St. Felix, Sand i. T. (Ahornach soll getrennt berechnet werden), Welsberg (getrennte bemessung für Taisten), während Abtei, Kastelruth, Corvara, St. Christina in Gröden, Schenna, Wolkenstein, Tirol und nun auch Olang zu den tourisitsch stark entwickelten Gemeinden zählen. St. Ulrich hingegen ist von den stark zu den normal touristisch entwickelten Gemeinden zurückgefallen.
In der heute verabschiedeten Änderung zur Durchführungsverordnung wurde außerdem festgelegt, dass ein Einbettzimmer, die die Mindestfläche eines Zweibettzimmers überschreiten, als Zweibettzimmer gelten. Besondere Bestimmungen im Hinblick auf Raumgrößen wurden für die Fünf-Sterne-Hotels festgelegt.
Anmk: Veränderungen gegenüber vorheriger Einstufung kursiv

Areale der Bahnlinie Bozen-Klausen-Wolkenstein

Über die Nutzung des Bahngeländes zwischen Bozen und Klausen sowie im Grödnertal hat sich die Landesregierung heute verständigt. Das Areal war von der Landesregierung seinerzeit um 15 Milliarden Lire erworben worden. Die Grundfläche der Bahnlinie zwischen Bozen und Klausen ist für die Errichtung des Radweges durch das Eisacktal bestimmt, unterirdisch sollen Gasleitung und Glasfaserkabel für den Kommunikationsbereich verlegt werden. Die Immobilien sollen veräußert werden. Als Rad- und als Wanderweg soll das Gelände der ehemaligen Grödner Bahnlinie genutzt werden, während auf dem Bahngelände in Klausen eine Wohnbauzone, Einrichtungen für die Feuerwehr und Parkplätze verwirklicht werden sollen.

Fast drei Mio. Euro für Gemeindebauvorhaben

Genau 2,994.700 Euro hat die Landesregierung für Bauvorhaben in 26 Südtiroler Gemeinden zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um jenen vierten Teil der für die Gemeinden bestimmten Gelder aus dem Landeshaushalt, den die Landesregierung nach Ermessen zuweisen kann. Die Gelder werden auch unter Berücksichtigung der Finanzlage der jeweiligen Gemeinde für besonders dringende Bauvorhaben zugeteilt.

Schülerheim in St. Ulrich

St. Ulrich soll ein Schülerheim erhalten. Nachdem die Landesregierung im vergangenen August ein Haus angekauft hatte, genehmigte sie heute das Raumprogramm und gab somit den Startschuss für die Bauplanung. Vorgesehen sind 35 Betten. Die Baukosten wurden mit 3,3 Millionen Euro vorgegeben.

jw

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