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Landesregierung gibt Startschuss zu neuem Raumordnungs-Gesetz

Grundlegend geändert werden soll das Raumordnungsgesetz des Landes. Die Landesregierung hat heute (17. Jänner) mit der Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs begonnen, die Ziele der Reform seien eine Beschleunigung der Verfahren, eine Entbürokratisierung und die Anpassung an neue Gegebenheiten, ohne aber der Spekulation Tür und Tor zu öffnen, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte.

Unter der Federführung von Urbanistik-Landesrat Michl Laimer soll das Raumordnungsgesetz in vielen Teilen ein neues Gesicht erhalten. Beschleunigt werden soll etwa die Zuweisung von Flächen an Bauwillige wie Unternehmen, wobei als Grundsatz gelten soll: "Die Einigung mit den Grundeigentümern soll zum Normalfall, die Enteignung zur Ausnahme werden", so der Landeshauptmann. Angedacht wird darüber hinaus ein weitreichender Einsatz von Baubeginnmeldungen, die die bisherigen Baukonzessionen ersetzen und damit Zeit sparen sollen, ebenso wie die Mitteilung des Abschlusses der Arbeiten an die Gemeinde, die an die Stelle der Benutzungsgenehmigung rücken soll. "Allerdings sind in diesem Fall detaillierte Durchführungspläne notwendig, in deren Rahmen sich die Bauvorhaben bewegen müssen", so Durnwalder.

Schneller werden soll auch das Verfahren zur Erstellung oder zur Änderung von Bauleitplänen. "Wir denken etwa an eine erste Lesung im Gemeindeausschuss anstatt einer solchen im Gemeinderat, was das Verfahren um Monate verkürzen würde", so der Landeshauptmann. Angedacht wird auch die Einführung von übergemeindlichen Bauleitplänen, die vor allem Gebiete an den Gemeindegrenzen zum Inhalt haben sollen. "Wenn die Gemeinden wollen, könnten sie gemeinsam Pläne für diese Zonen ausarbeiten", so Durnwalder, der als Beispiel die Städte Bozen und Leifers nennt, die immer mehr miteinander verschmelzen.

Von der Reform betroffen sind darüber hinaus Umwandlungen von Wald in andere Grün-Formen, die gänzlich neu geordnet werden sollen. Auch diskutiert wird über das Prozedere bei der Auflassung von Hotels. Sind diese nämlich qualitativ erweitert worden, darf bisher nur der Ursprungs-Bestand in Wohnungen umgewandelt werden, während die Erweiterung abgerissen werden muss. "Es ist darüber zu diskutieren, ob dies noch sinnvoll ist", so der Landeshauptmann.

Auch zur Diskussion steht darüber hinaus die Schaffung so genannter gemischter Zonen, in denen Handwerker und Unternehmen ebenso Platz finden sollen, wie Dienstleister oder Wohnbauten. "Allerdings ist hier darauf zu achten, dass die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut gebracht werden", so Durnwalder. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht eine vereinfachte Ausweitung von Erweiterungszonen, wann immer im angrenzenden landwirtschaftlichen Grün die Errichtung eines weiteren Gebäudes notwendig ist. Darüber hinaus soll auch über die Dauer der Sozialbindung von Wohnungen beraten werden, die derzeit - je nach Zone, in der die Wohnungen  errichtet worden sind - entweder 30 Jahre auferlegt wird oder unbegrenzt gilt.

Schließlich führte der Landeshauptmann heute auch mögliche neue Regelungen für landwirtschaftliche Betriebsgebäude an. So steht die Frage im Raum, ob auf Höfen etwa auch Dienstleister wie Ärzte oder Ingenieure ihren Berufen nachgehen oder ob in leerstehenden Wirtschaftsgebäuden von Obstbaubetrieben Wohnungen für Erntehelfer eingerichtet werden dürfen.

Nachdem die Agenda eine sehr lange ist, etliche Fragen zu lösen und auch die Betroffenen - von den Gemeinden bis zu den Sozialpartnern und Berufsverbänden - in die Diskussion einzubeziehen sind, erwartet sich der Landeshauptmann eine monatelange Arbeit am neuen Gesetzentwurf. "Wir haben von nun ab jeden Montag Zeit für die Diskussion des Raumordnungs-Gesetzentwurfs reserviert, sodass wir hoffen, bis zum Sommer die Behandlung in der Landesregierung abzuschließen", so Durnwalder.

chr

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