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Landesregierung: Anreiz für energetische Sanierung - Dachbodenausbau

Einen neuen Anreiz für die energetische Sanierung hat die Landesregierung heute (17. Jänner) geschaffen, und zwar durch eine Neuregelung des Ausbaus von Dachböden. Anstatt wie bisher die unbewohnbare Kubatur in den Kubaturbonus einzuberechnen, kann diese künftig zum Bonus addiert werden.

"Es gibt in Südtirol tausende leerstehende, unbewohnbare Dachböden, weil darin die notwendige Raumhöhe fehlt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung, in der diese eine neue Form des Anreizes zur energetischen Sanierung älterer Bauten geschaffen hat. Der Anreiz besteht darin, dass der sich aus der energetischen Sanierung ergebende Kubaturbonus künftig unabhängig von der Dachbodenkubatur vergeben wird.

Vor Augen halten muss man sich dabei ein Gebäude, das energetisch saniert wird, und über einen unbewohnbaren Dachboden verfügt. Wurde dieser Dachboden mit der dank der Sanierung gewährten zusätzlichen Kubatur ausgebaut, galt bisher, dass die ursprünglich bestehende Dachbodenkubatur vom Bonus in Abzug gebracht wurde. "Dies, weil der Dachboden bis zur Erweiterung ja nicht bewohnbar war, demnach keine nutzbare Kubatur dargestellt hat", so Durnwalder.

Künftig kann der Dachboden ausgebaut werden, ohne dass die bisher bestehende Kubatur vom Bonus abgezogen wird, der Bonus kann also vollständig genutzt werden. "Durch die Addition der bereits bestehenden, bisher aber unbewohnbaren Dachboden-Kubatur und des Kubaturbonus kommt eine stattliche zusätzliche Kubatur zustande", so der Landeshauptmann.

chr

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