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Landesregierung: Künftig Führungsaufträge auf Zeit in In-House-Gesellschaften

Die Führungskräfte der In-House-Gesellschaften des Landes werden künftig auf drei Jahre ernannt, dann erfolgt eine Überprüfung der Führungsqualität. Dies hat die Landesregierung heute (24. Jänner) beschlossen. Die Verträge der derzeitigen Führungskräfte sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Das Land Südtirol hält Anteile an einer Reihe von so genannten In-House-Gesellschaften, also Gesellschaften mit rein öffentlicher Beteiligung. In acht dieser Gesellschaften (BLS, KlimaHaus-Agentur, STA, SIAG, Therme Meran, TIS, Ecocenter Flughafen Bozen) werden die Führungsaufträge künftig auf Zeit - wie in der Landesverwaltung bereits praktiziert - vergeben.

Die Landesregierung hat im Detail beschlossen, dass Führungsaufträge nur mehr auf drei Jahre vergeben und dass nach drei Jahren die Führungsqualitäten der Manager auf den Prüfstand gestellt werden sollen. Der entsprechende Kollektivvertrag wird vom Land mit der Berufsvertretung „Manageritalia“ ausverhandelt.

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