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Feuerbrand: Dekret des Landeshauptmannes nun auch im Internet
Die von Landeshauptmann Luis Durnwalder unterzeichnete Dringlichkeitsverfügung zur Bekämpfung des Feuerbrandes ist nun auch online im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse: www.provinz.bz.it/feuerbrand abrufbar.
Um die Ausbreitung der gefährlichen Bakterienkrankheit zu verhindern, hat das Landwirtschaftsressort einige Maßnahmen verfügt, die auch private Gartenbesitzer betreffen. Das entsprechende Dekret wurde, wie bereits angekündigt, von Landeshauptmann Durnwalder untezeichnet und ist ab heute in Kraft. Es ist nun auch online im Südtiroler Bürgernetz zu finden, unter: www.provinz.bz.it/feuerbrandDas Dekret besagt u.a., dass alle "auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befindlichen Pflanzen der Gattung Cotoneaster (Zwergmispel) und Pyracantha (Feuerdorn) von deren Eigentümer, Besitzer und vom sonst hierüber Verfügungsberechtigten gerodet und ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Die Pflanzen sind so zu beseitigen, dass durch sie keine Verbreitung des Bakteriums erwinia amylovora erfolgen kann."
Weiters sind "das Inverkehrbringen und das Auspflanzen der genannten Pflanzengattungen sowie der Gattung crataegus (Weißdorn) verboten. Die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden sorgen dafür, dass diese Verordnung eingehalten wird. Nimmt der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigte die Rodung nicht vor, sorgt die zuständige Gemeinde dafür, dass sie von Amts wegen durchgeführt wird."
Zur landesweiten Koordinierung der von dieser Verordnung vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen hat der Landeshauptmann den Direktor des Landesamtes für Obst- und Weinbau, Helmuth Scartezzini, zum Kommissär bestellt. Dieser kann sich der Mitarbeit der Forstbehörde bedienen.
SAN