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Überprüfung der Zweisprachigkeit: Landesregierung schließt Abkommen mit Uni Bozen

Das Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen wird das Land künftig bei der Anerkennung des Zweisprachigkeitsnachweises beraten, der über einen Universitätsabschluss erlangt worden ist. Ein entsprechendes Abkommen hat die Landesregierung heute (31. Jänner) gutgeheißen.

Im vergangen Jahr ist die Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises neu geregelt worden. Unter anderem ist es nun möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A zu erlangen, wenn man die Oberschule in der einen und ein Universitätsstudium in der jeweils anderen Sprache absolviert. Kann jemand beispielsweise das Maturadiplom einer italienischsprachigen Oberschule vorweisen und hat ein deutschsprachiges Universitätsstudium absolviert, wird dies als Zweisprachigkeitsnachweis A anerkannt.

Voraussetzung ist, dass das Uni-Studium vorwiegend in deutscher oder italienischer Sprache absolviert worden ist. Das heißt auch, dass etwa das dreisprachige Studium an der Uni Bozen oder jenes an der Landesfachhochschule "Claudiana" nicht als Sprachnachweis anerkannt werden. Heute hat die Landesregierung ein Kooperationsabkommen mit der Uni Bozen gut geheißen, in dem vorgesehen ist, dass das Sprachenzentrum der Universität das Land berät, in welcher Sprache die verschiedenen Studiengänge vorwiegend abgehalten werden. Daraus kann dann abgeleitet werden, ob der Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A zuerkannt werden kann.

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