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Zivilinvaliden: Leistungen und Einkommensgrenzen für 2011 erhöht

LPA - Die Landesregierung hat nun die Leistungen für Zivilinvaliden und ihre Einkommensgrenzen für 2011 auf Antrag von Soziallandesrat Richard Theiner erhöht. Angehoben hat die Landesregierung auch die Einkommensgrenzen für die „integrierte“ Pension der Zivilinvaliden.

Für die 2100 Teilinvaliden hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Theiner die Einkommensgrenze von 4.408,95 Euro auf 4.470,70 Euro für das heurige Jahr angehoben. Ebenso erhöht wurde auch die Einkommensgrenze für die 2140 Vollinvaliden, die 145 Vollblinden, die 360 Teilblinden und die 165 Gehörlosen, und zwar von 15.154,24 Euro im Vorjahr auf 15.305,79 im heurigen Jahr. Das Begleitgeld für Zivilinvaliden, auf das 790 Personen Anspruch haben, wird von 480,47 im Jahr 2010 auf 487,39 im Jahr 2011 aufgestockt. Das Begleitgeld für Blinde für insgesamt 220 Anspruchsberechtigte beträgt nunmehr 807,35 Euro. Zuvor machte es 783,60 Euro aus. Die Sonderzulage, die 520 Blinde beziehen, beläuft sich nun auf 189,63 Euro, während es im Vorjahr 185,25 Euro waren. Die Kommunikationszulage, die 302 Gehörlose bekommen, beträgt nun 243,10 Euro anstatt 239,97 Euro.

Beschlossen hat die Landesregierung außerdem eine Anhebung der „integrierten“ Pension der Zivilinvaliden bis zur Erreichung der Mindestrente. Diese „integrierte“ Pension beziehen etwa 70 Südtiroler. Sie bekommen nun statt 597,41 Euro insgesamt 603,87 Euro.

SAN

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