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Beiträge für Familienbildungsarbeit: Ansuchen bis 28. Februar

LPA - Körperschaften, die heuer um einen Beitrag für ihre ordentliche Tätigkeit, für Projekte und Investitionen im Bereich Familienbildungsarbeit ansuchen wollen, können ihre Gesuche bis zum 28. Februar bei der Familienservicestelle in der Landesabteilung Familie und Sozialwesen in Bozen einreichen. Darauf macht das Ressort von Landesrat Richard Theiner aufmerksam.

Kürzlich hat die Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen bei einem Informationstreffen die neuen Kriterien und Modalitäten für die Beitragsgewährung zur Förderung der Familienbildungsarbeit in Südtirol, die seit Jänner 2011 angewandt werden, vorgestellt. Zahlreiche Vertreter von Familienbildungsorganisationen, von Eltern-Kind-Zentren, Bildungsausschüssen, aber auch von Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die vor Ort unterschiedliche Initiativen und Angebote für Familien wie Kurse, Vorträge, Workshops, Gesprächsrunden, Eltern-Kind-Gruppen usw. organisieren, waren bei der Infoveranstaltung anwesend.

Gefördert werden vorwiegend Angebote, die dazu beitragen, die partnerschaftliche Beziehung, die Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehenden, die Entwicklung des Kindes, die Beziehungen zwischen Eltern und Kind sowie die Familie als Mehrgenerationensystem zu fördern. Weiters werden Programme gefördert, die zur maßgeblichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und Kooperationsprogramme zur Stärkung der Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren, die mit und für Familien arbeiten. Darauf macht das Ressort von Landesrat Theiner aufmerksam.

Private und öffentliche Körperschaften, welche im heurigen Jahr um einen Beitrag für ihre ordentliche Tätigkeit, für Projekte und Investitionen im Bereich Familienbildungsarbeit ansuchen wollen, können die entsprechende Gesuche bis zum 28. Febraur 2011 bei der Familienservicestelle in der Abteilung Familie und Sozialwesen einreichen. Die neuen Kriterien sowie die entsprechenden Gesuchsvordrucke 2011 können im Internet unter www.provinz.bz.it/sozialwesen/kindheit-familie/1277.asp abgerufen werden.

Weitere Informationen erteilt die Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen (Rufnummer: 0471 418207/45, Fax: 0471 418249; E-Mail-Adresse: familienservicestelle@provinz.bz.it).

SAN

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