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Befristete Verträge für Landestochter-Direktoren - Vertrag unterzeichnet

Neue Spielregeln gibt's seit heute (4. Februar), wenn es um die Verträge mit den Spitzen der Tochtergesellschaften des Landes geht. Festgelegt sind diese Spielregeln im Abkommen, das Finanzlandesrat Roberto Bizzo mit den Vertretern der Manager unterzeichnet hat. Darin ist auch die zeitliche Begrenzung der Führungsaufträge festgeschrieben. "Ein gutes Abkommen", ist Bizzo überzeugt.

"Positiv für beide Seiten": LR Bizzo hat heute das Abkommen mit "Manageritalia" unterzeichnet (Foto: Pertl)

Zwei Ziele hatte sich das Land in Zusammenhang mit seinen Tochtergesellschaften gesteckt. Zum einen sollte die Kommunikation zwischen den Gesellschaften, der Verwaltung und der Politik verbessert, zum anderen die Spielregeln bei der Einstellung von Managern für die Landestöchter neu gefasst werden. Letzteres ist heute mit den Unterschriften erfolgt, die Landesrat Bizzo und die Manager-Vertreter Helmuth Gschnell sowie Massimo Biaschi unter das Abkommen gesetzt haben, das in den letzten Wochen zwischen dem Land und der Manager-Vertretung "Manageritalia" ausgehandelt worden war.

Das Abkommen sieht unterschiedliche Vorgehensweisen für bereits tätige Manager und solche vor, die in Zukunft für die  Töchter des Landes engagiert werden. Letztere werden nicht mehr unbefristet eingestellt, sondern erhalten auf drei Jahre ausgelegte Führungsverträge, die nach Ablauf dieser Frist vom Verwaltungsrat überprüft werden und - falls diese Überprüfung positiv ausfällt - verlängert werden können.

Anders die Situation bei jenen, die bereits als Direktoren tätig sind und unbefristete Aufträge aufweisen: Sie können auf erworbene Rechte verweisen, weshalb man sich im Laufe der Gespräche auf einen Kompromiss geeinigt hat. So werden auch ihre Manager-Verträge mit einem Ablaufdatum versehen, allerdings sichert eine Schutzklausel den Managern bei einer etwaigen Nicht-Verlängerung ihres Auftrags einen finanziellen Ausgleich zu. Konkret heißt dies, dass Teile der Direktoren-Bezüge in das Grundgehalt übergehen, wenn der Führungsauftrag nicht verlängert wird.

Landesrat Bizzo beurteilt das ausgehandelte Abkommen als für beide Seiten positiv: "Wir sichern uns das Recht, die Leistung der Manager regelmäßig zu bewerten, die bisher unbefristet eingestellten Manager werden dagegen durch einen finanziellen Ausgleich geschützt", so Bizzo.

chr

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