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Kriterien für Filmförderungen von Landesregierung genehmigt

LPA - Das Südtiroler Filmfördergesetz ist unter Dach und Fach. In ihrer heutigen Sitzung (7. Februar) hat die Landesregierung die genauen Kriterien für Filmförderungen genehmigt und festgelegt, dass die Fördermittel von der Business Location Südtirol – Alto Adige (BLS) verwaltet werden. „Südtirol wird somit künftig verstärkt TV- und Filmproduktionen unterstützen und deren wirtschaftliches Potenzial nützen können“, freut sich Landesrat Thomas Widmann.

Filmförderung: Die erste Produktion ist „Un passo dal cielo“ mit Terence Hill (im Bild mit LR Widmann) in der Hauptrolle (FOTO:LPA/Arno Pertl)

Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission in Brüssel hat das Südtiroler Filmfördergesetz nun auch die letzte Hürde genommen: Die Landesregierung hat heute auf Antrag von Landesrat Widmann die Kriterien für Filmförderungen im Detail beschlossen. Damit kann Südtirol nun verstärkt Film- und Fernsehproduktionen finanziell unterstützen, die im Land realisiert werden, und damit beim europaweiten Wettbewerb um die Akquise von wirtschaftlich nachhaltigen Filmprojekten wirksam mitspielen. „Südtirol kann sich zu einem relevanten kultur- und medienwirtschaftlichen Standort ausbilden, wenn wir unter anderem durch eine Maßnahme wie der Filmförderung auch in diesem Bereich auf Standortentwicklung setzen“, sagt Widmann.

Das wirtschaftliche Potenzial einer TV- oder Filmproduktion sei enorm: „Wo ein Film gedreht wird, wird Geld ausgegeben. Dieses Geld bleibt zu einem maßgeblichen Teil auch am Drehort. Von der Gastronomie und Hotellerie über das Catering bis zur technischen Assistenz - an einem Filmprojekt verdienen viele mit“, erklärt der Landesrat. Bei jeder Produktion werde somit ein sogenannter ‚wirtschaftlicher Regionaleffekt‘ erzeugt, der auf direkte Weise die heimischen Wirtschaftstreibenden fördere und somit effizient für mehr Wertschöpfung im Lande sorge, so Widmann.

Dieser „Regionaleffekt“ ist gesetzlich genau geregelt: Die neue Südtiroler Filmförderung sieht vor, dass mindestens 150 Prozent der Fördersumme nachweislich wieder vor Ort ausgegeben werden müssen. „Diese Gelder fließen direkt in den Südtiroler Wirtschaftskreislauf ein; das stärkt die Wirtschaft allgemein, im Besonderen aber die Filmwirtschaft“, erläutert Widmann. Damit werde ein positiver Prozess in Gang gesetzt: Je stärker die heimische Filmbranche werde, je mehr spezialisierte Unternehmen in Folge entstünden, umso höher seien wiederum die Ausgaben am Filmstandort, sagt der Landesrat.

„Genau diese Stärkung und Belebung der Wirtschaft ist auch der Grund, warum BLS Südtirol als Filmstandort bewirbt und Film- und Fernsehproduktionen auch finanziell gefördert werden“, erklärt BLS-Direktor Ulrich Stofner, dessen Film-Team für die Verwaltung des Filmförderfonds zuständig ist und die Förderungen nach genauer Bewertung durch ein Expertengremium vergibt.

 

SAN

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