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SEL/Enel/Edison-Verträge: Staatsrat setzt Urteil zur Einsichtnahme aus

Dem Antrag des Landes auf eine Aussetzung des Urteils, das die Einsichtnahme in die Verträge zwischen SEL, Enel und Edison verfügt hatte, hat der Staatsrat in Rom heute (11. Februar) stattgegeben. Die Verhandlung ist indes auf 29. März angesetzt worden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem den Antragstellern das Recht auf Einsichtnahme in die Verträge der Stromgesellschaften SEL, Enel und Edison zugestanden worden war, ist damit vorerst auf Eis gelegt, und zwar bis der Staatsrat als letzte Instanz über den Fall entscheidet. Das Gericht hat damit dem Antrag des Landes stattgegeben, mit dem die Aussetzung des Urteils beantragt worden war, um nicht vor dem letztinstanzlichen Urteil bereits vollendete Tatsachen zu schaffen.

Nach wie vor beharrt das Land auf seiner Argumentation, dass es selbst nicht Herr der Verträge sei. Vielmehr seien die Verträge von den Stromgesellschaften unterzeichnet worden, das Land sei demnach für die Forderung nach Einsichtnahme die falsche Adresse.

chr

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