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Glücksspiel-Gesetz vor Verfassungsgericht: Landesregierung lässt sich auf Verfahren ein

Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes 13/10 hat der Landtag das Glücksspiel normiert. Die Regierung in Rom zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Heute (14. Februar) hat die Landesregierung beschlossen, sich auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einzulassen.

Das Glücksspiel-Gesetz ist vom ehemaligen Landtagspräsidenten Dieter Steger vorgelegt und vom Landtag am 10. November 2010 genehmigt worden. Seit Mitte Dezember 2010 ist das Gesetz rechtskräftig. Nun hat die Regierung in Rom die Verfassungsmäßigkeitsfrage aufgeworfen, weil sie die „Bestimmungen im Bereich der erlaubten Spiele“ als Kompetenz des Staates betrachtet. Die Landesregierung hat heute beschlossen, sich auf das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen.

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