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Wohlfahrt, architektonische Hürden: Gesetzentwurf der Landesregierung

Um die Südtiroler Bestimmungen in den verschiedensten Bereichen - von der Fürsorge über die Wohlfahrt bis hin zur Beseitigung architektonischer Hindernisse - an geänderte Regelungen auf Staats- und EU-Ebene anzupassen, hat die Landesregierung heute (14. Februar) einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Die Sachgebiete, die im Gesetzentwurf geregelt werden, listet schon die offizielle Bezeichnung des Entwurfs auf. Demnach geht es um "Bestimmungen auf den Sachgebieten Fürsorge und Wohlfahrt, Verwaltungsverfahren, Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse sowie Hygiene und Gesundheitswesen". "Alles in allem sind im Entwurf keine großen Neuerungen enthalten, wir bringen damit nur die verschiedensten Bestimmungen auf den neuesten Stand von EU- und Staatsgesetzgebung", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

chr

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