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Südtirols Filmförderung steht - Regionaleffekt zwingend vorgeschrieben

LPA - Vor kurzem hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Thomas Widmann die neuen Kriterien für die Filmförderung genehmigt. Gemeinsam mit den Vertretern der Business Location Südtirol – Alto Adige (BLS), die die Fördermittel verwaltet, hat Widmann die Förderung heute, 25. Februar, in Bozen vorgestellt. „Mindestens 150 Prozent der Fördersumme müssen nachweislich wieder vor Ort ausgegeben werden“, unterstrich der Landesrat. Südtirol werde somit künftig verstärkt TV- und Filmproduktionen unterstützen und deren wirtschaftliches Potenzial nützen können, so Widmann.

Filmförderung bietet neue Möglichkeiten für Südtirol

„Wo ein Film gedreht wird, wird Geld ausgegeben, das zu einem großen Teil auch am Drehort bleibt - man spricht hier vom so genannten ‚wirtschaftlichen Regionaleffekt‘, also in unserem Fall vom ‚Südtiroleffekt‘ “, betonte Landesrat Widmann bei der Vorstellung der neuen Kriterien für die Filmförderung. Mit der Einführung der Förderung sei Südtirol dem Beispiel anderer italienischer Regionen sowie deutscher und österreichischer Bundesländer gefolgt, die das wirtschaftliche Potential von TV- und Filmproduktionen schon längst erkannt hätten, erläuterte Widmann.

Alle öffentlichen Geldgeber fördern laut Widmann Filmprojekte insbesondere, um diesen Regionaleffekt zu erzielen, während es in der Regel weniger darum geht, über diese Förderung Tourismuswerbung zu betreiben. In Südtirol ist dieser „Regionaleffekt“ gesetzlich genau geregelt: „Die neue Filmförderung sieht vor, dass mindestens 150 Prozent der Fördersumme nachweislich wieder vor Ort ausgegeben werden müssen“, betonte Widmann. Somit kurble die Filmförderung auf direkte Weise die Wirtschaft allgemein an, im Besonderen aber die Film- und Kreativwirtschaft, unterstrich Widmann. Damit werde ein positiver Prozess in Gang gesetzt: Je stärker die heimische Filmbranche werde, je mehr spezialisierte Unternehmen in Folge entstünden, umso höher seien wiederum die Ausgaben am Filmstandort, sagte Widmann. „So sorgt die Filmförderung auch effizient für mehr Wertschöpfung im Land, die es sonst nicht gegeben hätte“, erklärte der Landesrat.

Genau diese Stärkung und Belebung der Wirtschaft sei auch der Grund, warum BLS Südtirol als Filmstandort bewerbe und Film- und Fernsehproduktionen auch hierzulande finanziell fördere, erklärte BLS-Direktor Ulrich Stofner. „Durch das Filmfördergesetz wurden jetzt die Voraussetzungen geschaffen, qualitativ hochwertige Filmproduktionen unterstützen zu können“, sagte Stoffner.

Unterstützt werden Film- und Fernsehprojekte aller Genres – sowohl in der Produktions- als auch in der Vorbereitungsphase. „Grundsätzlich können die Fördermittel von jedem Filmproduktionsunternehmen standortunabhängig beantragt werden, ein besonderer Fokus liegt jedoch auf der Unterstützung von Koproduktionen zwischen dem deutschsprachigen und dem italienischen Markt und insbesondere auf der Förderung heimischer Produktionen“, so Stofner.

Gefördert werden laut Stofner nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben für Filmprojekte und pro Produktion können maximal 1,5 Millionen Euro zugewiesen werden. „Durchschnittlich werden wir voraussichtlich pro Projekt Förderungen im Ausmaß von 250.000 Euro geben“, meinte Stofner. Für die Film-Vorbereitungsphase seien Zuweisungen im Wert von maximal 50.000 Euro vorgesehen.

„Bisher haben wir schon 30 Anfragen“, freute sich Landesrat Widmann. Im heurigen Jahr stünden für die Filmförderung insgesamt bis zu fünf Millionen Euro bereit, sagte Widmann. Im vergangenen ersten Jahr der Filmförderung habe das Land sieben Produktionen unterstützt, so der Landesrat. Von den Nachbarregionen werde Südtirol bereits um seine Filmförderung beneidet, sagte BLS-Präsident Hansi Felder.

Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist, dass „die Werke den Standort Südtirol durch hier getätigte Ausgaben stärken, einen kulturellen Beitrag leisten, Ausbildungseffekte für Südtirol generieren und erfolgsversprechend sind“, so sieht es das Gesetz vor. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei der „Südtiroleffekt“ zwingend vorgeschrieben und unverzichtbar ist.

„Der Antrag kann ganz unkompliziert an fixen Terminen im Jahr, wobei der nächste der 18. März ist, online unter www.bls.info eingereicht werden“, erklärte Christiana Wertz, die Zuständige für die Filmförderung in der BLS. „Eingericht werden müssen das Drehbuch, der Finanzplan und die Kalkulation“, erläuterte Wertz.

Die Gesuche werden sodann von der BLS bearbeitet und von einer Expertenkommission bewertet. Nach Vorlage an die Landesregierung wird die Förderung per Dekret des Landesrates genehmigt.

Bei der BLS, Dompassage 15, in Bozen gibt es auch Beratung und eine nützliche Mappe, nämlich das „Production Manual“ mit Infos für alle Filmemacher.

SAN

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