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Außerordentliche Maßnahmen für Krisen-Opfer um ein Jahr verlängert

Ein Jahr länger als vorgesehen, also bis April 2012 können all jene, die krisenbedingt ihren Job verloren haben, mit öffentlicher Unterstützung rechnen. Das Abkommen zur Verlängerung der Sondermaßnahmen bei Lohnausgleich und Mobilität wurde heute (2. März) von Landesrat Roberto Bizzo und den Sozialpartnern unterzeichnet. Die Neuerung: Die betroffenen Arbeiter müssen Kurse zur Weiterbildung besuchen.

Um ein Jahr verlängert: LR Bizzo unterzeichnet das Abkommen zu den außerordentlichen Sozialmaßnahmen (Foto: Pertl)

Die Sondermaßnahmen waren im Mai 2009 als Antwort auf die weltweite Wirtschaftskrise aus der Taufe gehoben worden. Sie sehen in erster Linie die Zahlung von Mobilitätsgeld bzw. eines Lohnausgleichs an krisenbedingt Entlassene vor, und zwar unabhängig von der Dauer ihrer Verträge (befristet oder unbefristet), der Branche oder der Größe der Betriebe, in denen sie beschäftigt waren. Die Maßnahmen waren ursprünglich auf ein Jahr beschränkt, wurden aber heute schon zum zweiten Mal verlängert, und zwar vorerst bis April des kommenden Jahres.

Der Grund dafür ist ein einfacher: "Zwar haben wir die Krise weit weniger zu spüren bekommen, als andere Regionen, und es scheint, als ob die Talsohle durchschritten wäre, trotzdem gibt es aber immer noch Betriebe in Schwierigkeiten, nachdem sich die Auftragslage noch nicht in allen Branchen gleichermaßen erholt hat", so Landesrat Bizzo bei der Unterzeichnung des Verlängerungs-Abkommens, das in den letzten drei Wochen mit den Sozialpartnern ausgehandelt worden war.

Neu am Abkommen ist eine Anpassung an die neuen staatlichen Regelungen, die die Reduzierung der Beiträge bei verlängerter Nutzung der Lohnausgleichskasse vorsehen. Noch wichtiger ist aber, dass auch die Pflicht festgeschrieben worden ist, den Arbeitern in der Lohnausgleichskasse Weiterbildungskurse oder Umschulungen anzubieten. Ab 1. April werden Ansuchen um die Aufnahme in die Lohnausgleichskasse also nur angenommen, wenn sichergestellt ist, dass die betroffenen Arbeiter Kurse des Landes, des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Betriebs selbst oder von anerkannten privaten Anbietern besuchen. In ersteren beiden Fällen übernimmt die öffentliche Hand die anfallenden Kosten, in letzteren der Betrieb.

Festgelegt wurde auch die Mindestdauer der Weiterbildung. Sie reicht von einem Weiterbildungs-Tag für Lohnausgleichs-Dauern von 160 bis 240 Stunden bis zu 20 Schulungstagen bei einer Dauer des Lohnausgleichs von sechs Monaten. "Wir glauben, dass Arbeiter, die zeitweise nicht beschäftigt sind, diese Phase nutzen sollten, um sich neue Kenntnisse und Kompetenzen anzueignen, damit der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach Ablauf des Lohnausgleichs leichter fällt", so Bizzo.

Im Vorjahr hatten knapp über hundert Betriebe für 735 Arbeitnehmer außerordentlichen Lohnausgleich für fast 330.000 Stunden beantragt. Ausgezahlt wurden rund 2,1 Millionen Euro, wovon das Land etwa 630.000 Euro zu tragen hatte, während der Rest vom Staat bezahlt worden ist. Die meisten Ansuchen (98 Betriebe, 421 Arbeiter, 160.000 Stunden Lohnausgleich) stammen aus Bozen, es folgen Pustertal, Burggrafenamt sowie Eisacktal. Insgesamt haben seit 2009 1228 Arbeiter von den Sondermaßnahmen profitiert, investiert wurden etwas mehr als drei Millionen Euro.

chr

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