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Haftung wegen Straßeninstandhaltung: Landesregierung rekurriert

Es geht zwar "nur" um 39.000 Euro, trotzdem rekurriert das Land aber gegen ein Urteil des Bozner Landesgerichts, in dem dieses das Land zur Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls verdonnert hatte. Die Begründung: Das Land habe für die Instandhaltung der Straßen zu sorgen. "Wir wollen einen Präzedenzfall verhindern", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (14. März).

Dem Urteil liegt ein Auffahrunfall zugrunde, zu dem es auf regennasser Fahrbahn auf der Fahrt von Meran auf die Töll gekommen war. Im daraus entstehenden Streitfall hatte das Landesgericht eine Mitschuld des Landes geortet und es zur Übernahme der Hälfte des entstandenen Schadens - den bereits genannten 39.000 Euro - verurteilt.

"Ich kann mich über so ein Urteil nur wundern, auch weil in Südtirol die Straßen so gut instandgehalten werden, wie wahrscheinlich sonst nirgendwo", so Landeshauptmann Durnwalder, der vor den Folgen eines solches Urteils warnt: "Wenn man dem Straßenbetreiber bei jedem Unfall eine Mitschuld gibt und ihn dafür haftbar macht, dann hätte dies enorme Auswirkungen." Um einen solchen Präzedenzfall zu verhindern, geht das Land gegen das Urteil des Bozner Landesgerichts in Berufung. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.

chr

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