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Landesregierung: Ausnahmen zur De-minimis-Regelung bis Ende 2010

Gesuche im Rahmen der Wirtschaftsförderung, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, können die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, die die EU angesichts der Wirtschaftskrise erlaubt hat. Für neuere Gesuche gilt wieder die herkömmliche De-minimis-Regelung. Dies hat die Landesregierung heute (21. März) auf Antrag von Landesrat Thomas Widmann entschieden.

Die klassische De-minimis-Regelung der EU sieht vor, dass Unternehmen in einem Dreijahreszeitraum Förderungen bis zu 200.000 Euro kassieren können, ohne dass dies als wettbewerbsverzerrend angesehen würde und daher einer besonderen Genehmigung durch die EU-Wettbewerbsbehörde bedürfe. Angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise ist diese Ausnahmeregelung ausgeweitet worden. "Im Krisenfall gilt eine De-minimis-Grenze von 500.000 Euro in drei Jahren", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Die Landesregierung hatte heute zu entscheiden, wie lange diese Ausnahmeregelung in Südtirol angewandt werden könne, nachdem die Krise hier bereits vorbei ist. Der Beschluss sieht nun vor, dass alle Gesuche um Wirtschaftsförderung, die bis 31. Dezember 2010 eingereicht worden sind, von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Für sie gilt demnach die erhöhte De-minimis-Grenze von 500.000 Euro, für alle anderen wieder die klassische Grenze von 200.000 Euro.

chr

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