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LR Theiner: "Handlungsbedarf beim Abbau architektonischer Barrieren"

LPA - Bis zum 2. Februar 2011 hatten öffentliche Einrichtungen Zeit, die vom Gesetz vorgesehenen Adaptierungspläne für die Gestaltung barrierefreier Lebensräume vorzulegen. Rund die Hälfte der Südtiroler Gemeinden hat dies getan, der Rest ist noch ausständig, so Landesrat Richard Theiner, der heute (22. März) zudem das neue Beratungsangebot der Stiftung Vital in diesem Bereich vorgestellt hat.

LR Richard Theiner (Mi.) mit Vertretern der Gemeinde, der Stiftung Vital und der Interessensverbände: "Der Abbau von Barrieren ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität für alle."

"Jeder von uns war schon einmal in der Situation, wo er Barrieren wahrgenommen hat, entweder weil er mit dem Kinderwagen oder mit älteren Menschen unterwegs war oder vielleicht einen Gips hatte", erklärte Gesundheits- und Soziallandesrat Richard Theiner bei der heutigen Pressekonferenz "Barrierefrei - Mehr Lebensqualität für alle", die im Bozner Rathaus über die Bühne ging. "Das zeigt, dass das Thema der barrierefreien Zugänge nicht nur Menschen mit Behinderung betrifft, sondern die gesamte Bevölkerung." Alle hätten ein Recht auf barrierefreie Lebensräume, die eine Voraussetzung dafür seien, dass auch Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaft eingeschränkten Bewegungsfähigkeiten am öffentlichen Leben teilnehmen können, so Theiner.  

Gemeinsam mit den Stadträten Mauro Randi und Luigi Gallo, der Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderung, Luciana Fiocca, dem Präsidenten und dem Direktor der Stiftung Vital, Florian Zerzer und Franz Plörer, sowie den Bereichsverantwortlichen der Stiftung Vital, Michaela Morandini und Verena Oberrauch, verwies Landesrat Theiner auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen: Das Landesgesetz Nr. 7 von 2002 und das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 54 von 2009 sehen vor, dass alle öffentlichen Einrichtungen bis zum 2. Februar 2011 entsprechende Adaptierungspläne zur Beseitigung architektonischer Hindernisse vorlegen müssen. Ziel ist es, in privaten und öffentlichen Gebäuden sowie in öffentlich zugänglichen Privatgebäuden, auf öffentlichen Flächen, in Einrichtungen für öffentliche Dienste und an öffentlich zugänglichen Orten die baulichen Hindernisse zu beseitigen.

"Dies ist bisher nur teilweise geschehen. Bis Februar haben rund die Hälfte der Südtiroler Gemeinden, genau 55, ihre Vorschläge beim Landesamt für Menschen mit Behinderung eingereicht, einige sind in der Ausarbeitungsphase, die restlichen müssen noch überzeugt werden", betonte Theiner. Mangels Sanktionen richte sich sein Appell an alle noch ausständigen Gemeinden, dies raschestmöglich zu tun. "Es ist klar, dass nicht von heute auf morgen alle Hindernisse verschwinden werden. Wir müssen aber konsequent und Schritt für Schritt am Abbau der architektonischen Barrieren arbeiten", fordert Theiner.

Folgende Gemeinden verfügen bereits über einen Adaptierungsplan: Andrian, Altrei, Eppan, Bozen, Brenner, Brixen, Branzoll, Bruneck, Kaltern, Freienfeld, Kastelbell-Tschars, Tscherms, Kiens, Klausen, Karneid, Kurtatsch, Kurtinig, Corvara, Neumarkt, Villnöss, Gais, Gargazzon, Wengen, Leifers, Lana, Laas, Margreid, Mals, Marling, Mölten, Meran, St. Ulrich, Partschins, Waidbruck, Prad am Stilfserjoch, Prettau, Rasen Antholz, Innichen, St. Christina, St. Lorenzen, Schenna, Mühlwald, Wolkenstein, Unsere Liebe Frau im Walde/St. Felix, Schluderns, Terlan, Teis, Tiers, Truden, Taufers i. M., Olang, Ahrntal, Vintl und Feldthurns. "Einmal eingereicht, hat die Gemeinde fünf Jahre für die Umsetzung des Adaptierungsplans Zeit. In der Regel wird zu den vorgesehenen Maßnahmen eine Prioritätenliste erstellt", ergänzt Luciana Fiocca, Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderung.

In der Landeshauptstadt Bozen ist der Abbau von Barrieren ein politisches Ziel, wie die Stadträte Luigi Gallo und Mauro Randi im Zuge der Pressekonferenz erklärten: "Wir möchten den Mensch in den Mittelpunkt stellen und nicht eigene Maße für Menschen mit Einschränkungen anwenden, sondern - wann immer möglich - von Anfang an so bauen, dass alle Zugang haben." Bereits heute hätten die Bozner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, beim virtuellen Handicap-Schalter auf der Webseite der Gemeinde oder dem Gemeinderatsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Ubaldo Bacchiega, Hindernisse und Probleme zu melden.

Für alle öffentlichen Körperschaften, privaten Unternehmen und insbesondere Projektanten in Südtirol bietet die Stiftung Vital seit dem 1. Jänner 2011 einen neuen Beratungsdienst an. "In der Galileistraße 4/A in Bozen können sie sich durch unsere Experten fachlich beraten lassen", erklärt der Präsident der Stiftung Vital, Florian Zerzer. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr und Mittwoch von 9.00 bis 13.00 Uhr. Infos können auch unter der Rufnummer 0471 194044, per E-Mail info@barrierefrei.it sowie unter www.stiftungvital.it eingeholt werden.

Weitere Ansprechpartner für Beratungen in der Gestaltung von barrierefreien Lebensräumen sind das Landesamt für Menschen mit Behinderungen (bei Verstößen), Independent L (für Menschen mit Behinderung), die KVW-Arche (Wohnberatung für Senioren) sowie der Dachverband für Soziales und Gesundheit.

mpi

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