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Ermahnen, statt strafen: Ausnahmen von der Landesregierung vorgesehen

Ermahnen, statt sofort zu strafen: Dies war die Zielrichtung, die die Landesregierung bei kleineren Vergehen einschlagen wollte. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass dieses Prinzip nicht überall Anwendung finden kann, sodass die Landesregierung heute (28. März) Ausnahmen zur Regel definiert hat, unter anderem auch für das Pilzesammeln oder bei Jagdvergehen.

Die "Verordnung über Verwaltungsübertretungen, die keine irreversiblen Schäden bewirken", hatte in ihrer ursprünglichen, aus dem vergangenen Oktober stammenden Fassung fast durchgehend das Prinzip vorgesehen, dass in im Titel genannten Fällen nicht sofort eine Strafe ausgestellt werden sollte. Wenn also aus einer Übertretung keine Schäden entstanden, die nicht wiedergutzumachen waren, es also in erster Linie um Formfehler ging, sollten die Bürger auf ihre Fehler hingewiesen werden. Erst wenn der Fehler nicht beseitigt oder er wiederholt würde, sollte eine Strafe ausgestellt werden.

"Unser Ziel ist, die Bürger zu erziehen, sich an die Regeln zu halten, da ist eine Ermahnung oft sinnvoller als eine Strafe", so Landeshauptmann Luis Durnwalder zum Sinn der "sanften" Regelung. Nachdem nun aber auch der Rechnungshof die ursprüngliche Verordnung nicht registriert hat, hat die Landesregierung heute einer überarbeiteten Fassung zugestimmt.

Diese Fassung sieht nun vor, dass es auch Ausnahmen vom Prinzip des "Ermahnens, statt zu strafen" gibt. "Diese Ausnahmen haben wir taxativ aufgeführt, sodass es zu keinen Interpretationsschwierigkeiten kommen kann", so der Landeshauptmann heute. Weiterhin gestraft wird demnach etwa, wenn jemand beim illegalen Pilzesammeln erwischt oder eines Jagdvergehens überführt wird.

chr

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